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Antrag / Anfrage / Rede

Abbiegemöglichkeit nach rechts bei Gleisunterführung Mombacher Straße auch bei roter Ampel gem. § 37 Abs 2 Nr.1 STVO

Antrag zur Ortsbeiratssitzung Hartenberg/Münchfeld am 25.01.2005

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Die Verwaltung soll an der Ampelanlage an der Gleisunterführung Mombacher Straße – Fahrtrichtung zum Kaiser-Wilhelm-Ring – durch das Anbringen des „grünen Pfeils“ die Möglichkeit schaffen, dass Autofahrer auch bei roter Ampel nach rechts in die Gleisunterführung in Richtung Kaiser-Wilhelm-Ring/Bahnhof abbiegen können.

 

Begründung:

 

Bisher ist es nicht möglich, an der Ampelanlage direkt an Abzweigung zur Gleisunterführung

am Ende der Hochstraße (aus Richtung Oberstadt/Uniklinik kommend) bei roter Ampel nach rechts abzubiegen. Dies wäre hier an dieser Stelle jedoch gefahrlos möglich, da es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keinen Gegenverkehr gibt.

Nach § 37 Abs 2 Nr. 1 STVO ist „das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist.“

 

Walter Konrad

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