Antrag / Anfrage / Rede
Ausgleichsmaßnahmen wg. gefällter Bäume
Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Weisenau am 18.01.2006
Im Zuge der Neugestaltung des Spielplatzes Paul-Gerhard-Weg wurden drei Bäume gefällt.
Alle drei Bäume hatten in 1m Höhe einen Umfang von 130 – 158cm. Gemäß der Baumsatzung der Stadt Mainz sind Ausgleichsmaßnahmen dann erforderlich, wenn der Umfang eines gefällten Baumes in 1m Höhe 80 cm und mehr beträgt. Dies war bei allen drei gefällten Bäumen der Fall.
Anfragen:
1. Hat die Stadt Mainz in der Zwischenzeit Ausgleichsmaßnahmen im Sinne der Baumsatzung durchgeführt?
2. Falls nicht, sind entsprechende Maßnahmen in Planung, wenn ja welche?
3. Falls noch keine in Planung sind bitten wir um Auskunft, was die Hinderungsgründe sind und wie die Stadt Mainz gedenkt in dieser Angelegenheit weiter vorzugehen?
Herbert Egner