Antrag / Anfrage / Rede
Baulicher Zustand des Taubertsbergbades
Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Hartenberg/Münchfeld am 30.01.2018
In der Allgemeinen Zeitung vom 25.11.2017 wurden Gesprächsinhalte der AZ mit Herrn Deyle wiedergegeben, die die bisherigen Äußerungen der Verwaltung zum baulichen Zustand des Taubertsbergbades in einem neuen Licht erscheinen liessen. In weiteren Berichten in der Allgemeinen Zeitung im Dezember 2017 wurden die Baugeschichte des Taubertsbergbades und Fragen zur Verantwortlichkeit der beteiligten Firmen (Fa. Deyle/Fa. Gemünden) und der Verwaltung der Stadt Mainz erörtert. Hieraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Sind die von Herrn Deyle erwähnten Schreiben aus dem Jahre 2003 an die Stadt Mainz bzw. den Generalunternehmer Gemünden der Verwaltung bekannt?
2.1 Falls ja, was wurde damals von der Verwaltung konkret unternommen, um die von Herrn Deyle aufgezeigten Mängel beheben zu lassen?
2.2 Falls nein, wie erklärt die Verwaltung dieses Versäumnis?
3.1 Was sagt die Verwaltung zu der Aussage von Herrn Deyle, er habe „anfangs jährlich 100.000 – 200.000 Euro in Reparaturen des Bades gesteckt“?
3.2 Ist der Verwaltung bekannt, ob diese Investitionen aus den Rücklagen stammten, die der Bad-Betreiber laut Vertrag mit der Stadt jährlich bilden sollte?
4. Ist der Verwaltung das Gutachten von 2011 bekannt, das der Geschäftsführer des Bundes der Steuerzahler in dem AZ-Artikel erwähnt?
5. Welche Konsequenzen wurden hieraus gezogen?
6. Warum wurden in den Jahren 2012, 2014 und 2015 keine Begehungen durchgeführt, obwohl im Betreibervertrag jährliche Begehungen vereinbart waren?
7. Wie beurteilt die Verwaltung die Verantwortlichkeit des Generalunternehmers Dirk Gemünden für den baulichen Zustand des Taubertsberg bades ?
8. Wird die Verwaltung Regressansprüche gegen die Fa. Gemünden als Generalunternehmer bzw. weitere an Planung und Bau beteiligte Firmen geltend machen, und wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, welche Gründe gibt es hierfür?
gez. Walter Konrad