Antrag / Anfrage / Rede
Durchführung einer Einwohnerversammlung gemäß § 16 GemO im Ortsbezirk Hartenberg/Münchfeld
Antrag zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Hartenberg/Münchfeld am 31.08..2010
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Verwaltung der Stadt soll möglichst noch im Jahre 2010, spätestens aber im Frühjahr 2011 im Ortsbezirk Hartenberg-Münchfeld eine Einwohnerversammlung gemäß § 16 GemO durchführen, um die Bürgerinnen und Bürger über aktuelle Fragen des Ortsbezirks zu unterrichten.
Begründung:
Im Ortsbezirk Mainz-Hartenberg/Münchfeld stehen Veränderungen an, die den Ortsbezirk und große Teile seiner Bevölkerung entscheidend betreffen. Hierzu zählen bauliche Veränderungen im Martin-Luther-King-Park, auf dem Postgelände am Hauptbahnhof West sowie auf dem Gelände hinter dem Neubau des SWR (ehem. Gelände der Bundeswehrfachschule) ebenso wie der für den Sommer 2011 geplante Umzug von Mainz 05 zum neuen Stadion. Die Bevölkerung hat ein Anrecht darauf, rechtzeitig über die hieraus resultierenden Folgen durch die Verwaltung der Stadt Mainz unterrichtet zu werden.
In der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz ist in §16 festgelegt, es soll „ … mindestens einmal im Jahr, im übrigen nach Bedarf, eine Einwohnerversammlung abgehalten werden.“
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Walter Konrad