Antrag / Anfrage / Rede
Erhaltungssatzung für den alten Ortskern in Mainz-Hechtsheim
Gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, FW und ÖDP zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Hechtsheim am 08.11.2018
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, analog §172 Baugesetzbuch einen Erhaltungssatzung für den Hechtsheimer Ortskern zu erlassen, um die Eigenart des Gebietes und seiner baulichen Anlagen zu schützen. Dieser Satzungsentwurf sollte sich an dem auf der beigefügten Karte dargestellten alten Ortskern innerhalb der angegebenen Begrenzungen orientieren. – wobei wir bei diesen Außenbegrenzungen beide Straßenseiten mit einbezogen sehen. Die genauen Verläufe sollen dabei von der Verwaltung mit dem Ortsbeirat abgestimmt werden.
Begründung:
Ziel und Zweck soll es sein, das charakteristische städtebauliche Erscheinungsbild des Hechtsheimer Ortskerns mit seinen Gebäuden und seiner Siedlungsstruktur zu erhalten sowie dieses unter Beachtung der bestehenden Strukturen weiter zu entwickeln. Durch eine solche Erhaltungssatzung soll gewährleistet werden, dass künftige bauliche Veränderungen angemessen gesteuert werden können, ohne die Rechte der Eigentümer über das notwendige Maß hinaus einzuschränken.
Gezeichnet
Hans-Peter Bohland, CDU
Reinhard Schwarz, SPD
Prof. Dr. Felix Leinen, ÖDP
Gerhard Wenderoth, Freie Wähler