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Antrag / Anfrage / Rede

Gutachten zum Gelände „Am Heiligenhaus“

Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Hartenberg/Münchfeld am 02.02.2021

Die Verwaltung wird gemäß den Festlegungen des Landestransparentgesetz Rheinland-Pfalz (insbesondere § 7 Abs. 1 Nr. 8) gebeten, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:

1. Welche Gutachten zu welchen Sachverhalten für das Gelände „Am Heiligenhaus“ wurden von der Verwaltung bisher beauftragt?
2. Welche dieser Gutachten liegen der Verwaltung vor?
3. Wie hoch waren die Kosten für die der Verwaltung vorliegenden Gutachten und wer hat die Kosten hierfür jeweils übernommen?
4. Bei welchen Ämtern, die nach dem Landestransparentgesetz für Auskünfte zuständig sind, können die der Verwaltung vorliegenden Gutachten angefordert werden?
5. Welche Aussagen treffen die Gutachten zur Frage einer Bebauung bzw. der ökologischen Wertigkeit des Geländes „Am Heiligenhaus“?

gez. Walter Konrad

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