Antrag / Anfrage / Rede
Kennzeichnung des Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3.5 t
Antrag zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Hechtsheim am 24.06.2010
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung Mainz wird aufgefordert, zur besseren Kennzeichnung des Verbotes der Durchfahrt von Hechtsheim, für Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3.5 t, an der Kreuzung Alte Mainzer Strasse/ Weisenauer Weg folgende Verkehrszeichen anzubringen:
„Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibuse“ , sowie den Zusatz „Anlieger Frei“.
Begründung:
Immer wieder „verirren“ sich Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t kommend von der Alten Mainzer Strasse/ Weisenauer Weg im Ortskern von Hechtsheim. Die momentane Beschilderung im Weisenauer Weg scheint deshalb nicht ausreichend da das Durchfahrtsverbot zu früh angebracht ist. Die Beschilderung direkt nach der Kreuzung auf der Alten Mainzer Straße ist dagegen schlecht sichtbar und für Fahrzeuge die bereits abgebogen sind zu spät. Daher ist es sinnvoll die Schilderampel direkt an der Kreuzung mit den nötigen Verkehrszeichen zu ergänzen, da an dieser Stelle von den Fahrzeugführern die Entscheidung zum abbiegen getroffen wird und Sie hier direkt die Entscheidung treffen.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Gerhard Wenderoth