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Antrag / Anfrage / Rede

Kriterien für „freiwillige“ Leistungen im Investitionshaushalt der Stadt Mainz

Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Hartenberg/Münchfeld am 22.01.2019

Im Doppelhaushalt 2017/2018 war vorgesehen, dass der Kinderspielplatz auf der Wiese hinter der Benjamin-Franklin-Straße nach mehr als vier Jahren Ver-zögerung erstellt wird. Bürgermeister Beck hat jedoch mitgeteilt, dass die ADD diese Investition als sogenannte „freiwillige“ Leistung ansehe und deshalb der Spielplatz aus der Liste der Investitionen gestrichen werden müsse. Es sei aus dem zuvor genannten Grund auch nicht möglich, die Investition in den neuen Doppel-haushalt 2019/2020 einzustellen.

Zum Komplex „freiwillige“ Leistungen habe ich folgende Fragen:

1. Wieso wurde das Investitionsprojekt „Kinderspielplatz auf der Wiese hinter der Benjamin-Franklin-Straße“ überhaupt in das Investitions-Budget des Doppelhaushaltes 2017/2018 aufgenommen?
2. Welche Kriterien hat die ADD konkret genannt, die das Projekt „Kinder-spielplatz“ als „freiwillige“ Leistung kennzeichnen und damit zur Streichung führten?
3. Welche weiteren Projekte aus dem Doppelhausalt 2017/2018 wurden ebenfalls aufgrund der Klassifizierung als „freiwillige“ Leistung ersatzlos gestrichen?

gez. Walter Konrad

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