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Antrag / Anfrage / Rede

Lärmminderungsprogramm statt Lärmobergrenze - Nachtflugverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr

Antrag zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Oberstadt am 06.04.2019

In den Koalitionsvereinbarungen von CDU und Grünen für die 20. Legislaturperiode des Hessischen Landestag wird auf die Weiterentwicklung der bereits bestehenden oder noch zu realisierenden Maßnahmen des „Aktiven Schallschutzes“ verwiesen, allerdings ohne konkret zu beschreiben, was darunter im Einzelnen zu verstehen ist.

Der Ortsbeirat Mainz-Oberstadt erwartet vom Oberbürgermeister, dass er sich in Zusammenarbeit mit der Landesregierung von Rheinland-Pfalz gegenüber der Hessischen Landesregierung für ein echtes Lärmminderungsprogramm einsetzt.

Dazu schlagen wir zur bestehenden Lärmobergrenzenregelung vor, dass der Lärm ausgehend vom jetzigen Niveau Jahr für Jahr um 0,4 Dezibel abgesenkt wird. Diese Lärmminderungsziele zur hessischen Lärmobergrenze fordern auch die Initiative Zukunft Rhein-Main (ZRM), die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) und die Frankfurter Fluglärmkommission (FLK).

Dieses Modell würde sehr bald zu einer spürbaren Lärmentlastung führen und sollte möglichst noch in diesem Jahr gestartet werden.

Die ÖDP - gemeinsam mit dem Ortsbeirat fordert die Ausweitung der bestehenden Betriebsbeschränkung von 23.00 bis 5.00 Uhr zu einen echten Nachtflugverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr. Der Oberbürgermeister soll sich in Zusammenarbeit mit der Landesregierung von Rheinland-Pfalz dafür beim Deutschen Bundestag und der Bundesregierung dafür einsetzen, dass bei der jetzt anstehenden Evaluierung des Fluglärmschutzgesetzes entsprechende Schutzrechte für die Flughafenanwohner in einem novellierten Gesetz vorgesehen sind. Gleichzeitig soll auf den Gesetzgeber eingewirkt werden, dass diese Schutzrechte auch in einem neuen Luftverkehrsgesetz enthalten sind.

gez. Dagmar Wolf-Rammensee

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