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Antrag / Anfrage / Rede

Messung der Belastung mit Ultrafeinstaub in Hechtsheim

Gemeinsamer Antrag zur Ortsbeiratssitzung Hechtsheim am 29.02.2024

Seit März 2023 werden erstmals in Rheinland-Pfalz Ultrafeine Partikel (UFP) gemessen – auch in Mainz Hechtsheim. Dazu wird eine vom hessischen Landesamt HLNUG ausgeliehene Mess- Station genutzt. Bisher wurden bereits erhöhte UFP-Konzentrationen und Konzentrations-spitzen erfasst. Sie lassen einen Zusammenhang mit Über- und Vorbeiflügen auf der Südumfliegung und den Landeüberflügen zum Frankfurter Flughafen vermuten. Die in Mainz-Hechtsheim eingesetzte Messstelle ist nur gemietet und soll im April dieses Jahres wieder abgebaut werden.

Eine abschließende Bewertung der tatsächlichen Belastung von Hechtsheim durch Ultrafeinstaub sowie des Ausbreitungsverhaltens ist mit einer temporären und punktuellen Messung nicht möglich. Für eine umfassende Bewertung ist ein geeignetes Mess- und Betriebskonzept erforderlich. Der Ortsbeirat Hechtsheim möge daher beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, das zuständige rheinland-pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) aufzufordern, entsprechend dem Vorsorgeprinzip unverzüglich die Gefährdung insbesondere der Hechtsheimer Bürgerinnen und Bürger durch die Exposition von Ultrafeinstaub aus dem Flugverkehr mit geeigneten Verfahren messtechnisch weiter zu überprüfen. In Abstimmung mit dem in Hechtsheim seit vielen Jahren tätigen Arbeitskreis Fluglärm Hechtsheim setzt sich der Ortsbeirat für den Aufbau eines Messnetzrasters ein. Nur auf diesem Wege lassen sich gesicherte Aussagen über Immissionsbelastungen durch Ultrafeinstäube und deren Quelle treffen.

Bei der Durchführung der Messungen ist nach Überzeugung der mit dem Thema vertrauten Fachleute folgendes besonders zu beachten:
• Bei der Bestimmung von Ultrafeinen Partikeln ist die Anzahl-Konzentration je ccm Luft zu erfassen.
• Die Detektionsteilchengröße muss so klein wie möglich gewählt werden – auf Basis des aktuellen Stands der Technik kleiner als 7nm.
• Es sollen mehrere Mess-Stellen, am besten ein Mess-Raster, aufgebaut werden, die geografisch sinnvoll angeordnet sind und über ein möglichst klein gewähltes Mess-Intervall verfügen
(mind. 1 Messung/Sekunde).
• Die verwendete Mess-Technik muss in der Lage sein, verkehrsnahe Belastungen korrekt abzubilden. SMPS-Geräte sind diesbezüglich ungeeignet!
• Die Bewertung der Messergebnisse muss unter Berücksichtigung von Wind- und Wetterdaten erfolgen, die das Klein-Klima im Umfeld der Messstation zeigen.

Begründung:

Immissionen durch Ultrafeinstaub im Sinne luftgetragener Partikel mit minimaler Größe im Nano-Bereich gefährden die Gesundheit der Menschen. Davon betroffen sind die Beschäftigten am Standort Fraport, aber auch die Passagiere sowie die Bürgerinnen und Bürger der Anrainergemeinden im Umkreis des Frankfurter Flughafens. Nach den Ergebnissen der in Hechtsheim bisher durchgeführten Messungen besteht der begründete Verdacht, dass der An- und Abflugverkehr vom und zum Flughafen in Frankfurt zu signifikanten UFP-Immissionsbelastungen in Mainz-Hechtsheim und weiteren Stadtteilen führt.

Triebwerksabgase von Jets am Boden sind hauptverantwortlich für die hohen Ultrafeinstaub- Emissionen von Flughäfen. Obwohl dies seit langem bekannt ist, bleibt die Erkenntnislage hinsichtlich der Ausbreitung und der konkreten Auswirkungen noch dürftig. Ursächlich dafür sind insbesondere fehlende systematische Messungen, die Aufschluss über die Quelle und das Ausbreitungsverhalten von UFP liefern könnten. Ungeklärt ist vor allem, ob allein bodennahe Emissionsquellen die Immissionsbelastungen in größerer Entfernung zum Flughafen – wie etwa in Hechtsheim – verursachen können. Denn Einzelmessungen unter den An- und Abflugrouten haben erhöhte UFP-Immissionsspitzen gezeigt, die eher mit den Flugzeugüberflügen als Emissionsquellen korrelieren.

Mainzer Fluglärmaktive haben seit 2012 stets auf die gesundheitliche Gefährdung durch Immissionen ultrafeiner Abgas-Partikel aus Flugzeugtriebwerken aufmerksam gemacht. Dabei wurde besonders darauf hingewiesen, dass mit der behördlich verwendeten gravimetrischen Messmethodik UFP-Immissionen nicht nachweisbar sind. Dennoch wurde lange Zeit in offiziellen Verlautbarungen von Bundes- und Landesbehörden sowie dem Flughafenbetreiber Fraport unisono ein Zusammenhang zwischen Flugbetrieb und UFP-Immission stets bestritten und mit Hinweis auf gravimetrische Messungen als unerheblich bewertet. Dem Durchhaltevermögen der Aktiven ist es zu verdanken, dass nunmehr mit geeigneten Partikelzählern im Umfeld des Flughafens UFP punktuell gemessen wird. Erste Ergebnisse zeigen, dass signifikante UFP-Immissionen im näheren Umfeld des Flughafens wie auch in weiter entfernt liegenden Wohngebieten nachweisbar sind. Dies führt zu der Erkenntnis, dass der tatsächliche Umfang der Feinstaubbelastungen nur durch weitere Messungen ermittelt werden kann.

gez. Fraktionssprecher
Birgit Zehe-Clauß (FDP)
Franz Jung (CDU)
Jürgen Linde (Grüne)
Prof. Felix Leinen (ÖDP)
Gerhard Wenderoth (Freie Wähler)
Klaus Euteneuer (SPD)

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