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Antrag / Anfrage / Rede

Nachverdichtung in der Neustadt

Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Neustadt am 23.05.2012

In jüngerer Zeit sind in der Neustadt vermehrt Bauaktivitäten im Innenbereich der Blockrandbebauung zu beobachten. So wurde im Hinterhof des Hauses Frauenlobstr. 36 ein Haus mit vier Appartementwohnungen errichtet unter Wegfall eines Kinderspielplatzes sowie aller dort vorher vorhandenen Innenhofparkplätze. In der Adam–Karrillon–Straße überragt ein Kran das Gebiet hinter der Hausnummer 16a, welches von der Kaiserstraße aus durch die Toreinfahrt der dortigen Hausnummer 27 zu erreichen ist. Und auch an anderer Stelle ist Ähnliches anzutreffen.

Nicht wenige Bürger sehen hierin eine Nachverdichtung durch die Hintertür, bzw. treffender, durch den Hinterhof. Aussicht und Wohnqualität der solcher Art entstehenden Behausungen sind bescheiden. Bei einem vergleichbar heißen Sommer wie dem des Jahres 2003 dürfte es wegen der fehlenden Luftzirkulation und des um die Appartements herum allgegenwärtigen, aufgeheizten Betons in den besagten Räumlichkeiten kaum noch auszuhalten sein. Hinzu kommt, dass diese über Fenster oft nur in eine einzige Richtung verfügen und es darin daher schon bei Tage finster ist und zudem nicht die Möglichkeit zur Lüftung mittels Durchzug besteht. Familien mit Kindern, die bislang die Innenhöfe als Bewegungsraum für ihre Sprösslinge abseits des fließenden Verkehrs zu schätzen wussten, werden dieser Ressource beraubt. Durch den Zuzug weiterer Menschen unter gleichzeitiger Vernichtung privater Stellplätze verschärfen sich zudem die Verkehrsprobleme in der Neustadt. Die ÖDP Neustadt sieht daher das offenbar stillschweigend geänderte Genehmigungsverhalten deutlich kritisch. Es ist weder im Sinne der bereits in der Neustadt lebenden Menschen noch im Sinne derjenigen, die sich nachher in derlei niederklassigen Obdächern deponiert sehen.
Wir fragen daher an:

1. Seit wann ist die Verwaltung dazu übergegangen, im Bereich der südlichen Neustadt (nördliche Begrenzung: Josefsstrasse, südliche Begrenzung Kaiserstrasse) vermehrt die Errichtung von Wohnungen bzw. Gebäuden in Hinter- bzw. Innenhöfen bzw. von einer Blockrandbebauung umgebenen Bereichen zu gestatten?
2. Wie hat sich die Anzahl der Baugenehmigungen für die unter 1 beschriebenen Areale in den Jahren 2001 bis 2012 jeweils entwickelt?
3. Inwieweit wurde bei den jeweiligen Genehmigungsverfahren sozialen, demographischen, klimatischen und verkehrlichen Aspekten Rechnung getragen?

Wilhelm Schild 

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