Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen

Antrag / Anfrage / Rede

Reduzierung von Fluglärm

Gemeinsamer Antrag zur Ortsbeiratssitzung Hechtsheim am 29.02.2024

Die Verwaltung wird gebeten, dass ihre Vertreterin in der Fluglärmkommission Frankfurt die Herbeiführung eines Beschlusses beantragt, in dem mit Blick auf Lärmminderung durch geeignete und sanktionsfähige Landeprozeduren nachfolgende Punkte angesprochen werden:

1. Der Flughafen muss sich analog zum Lieferkettengesetz der Gesamtverantwortung für den Betrieb des Flughafens und des damit verbundenen Luftverkehrs stellen.
2. Da freiwillige Lösungen über lange Jahre hinweg nicht gegriffen haben, wird der Gesetzgeber aufgefordert hier eine rechtsverbindliche Regelung zu einer lärmmindernden Anflugprozedur zu treffen.
3. Die Flugschreiber der Flugzeuge dokumentieren exakt wann und wo das Fahrwerk und die Landeklappen ausgefahren wurden. Eine stete Überwachung soll erfolgen und Verstöße sanktioniert werden. Sanktionsfreie Ausnahmen, beispielsweise in Notfällen, müssen dokumentiert und die Entscheider transparent gemacht werden.

Begründung:

Durch das unnötig frühzeitige Ausfahren des Fahrwerks und der Landeklappen bereits über Mainz werden u.a. die Hechtsheimer Bürgerinnen und Bürger verstärkt durch Fluglärm belästigt. Mit einer für alle Flugzeugführer verbindlichen und sanktionierbaren Regelung wäre der zusätzliche Lärm vermeidbar. Der Flughafenbetreiber Fraport sieht sich hier nicht in der Verantwortung.

Regelmäßig ist zu beobachten und besonders zu hören, dass landende Flugzeuge bereits vor und über Mainz das Fahrwerk und die Landeklappen ausgefahren haben. Nach dem Abschlussbericht des DLR-Projekts „Leiser Flugverkehr II“ aus dem Jahr 2007 führt das Umströmen von ausgefahrenen Fahrwerken und Landeklappen zu einem deutlichen Schallpegelanstieg. Für die unter den Anflugrouten lebenden Bürgerinnen und Bürger hat das vorzeitige Ausfahren von Fahrwerken und Landeklappen höhere Fluglärmbelastungen zur Folge, die durchaus vermeidbar wären.

Nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 29b sind Flugplatzunternehmer, Luftfahrzeughalter und Luftfahrzeugführer verpflichtet:
1. Beim Betrieb von Luftfahrzeugen in der Luft und am Boden vermeidbare Geräusche zu verhindern und die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken, wenn dies erforderlich ist, um die Bevölkerung vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Lärm zu schützen. Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.
2. Die Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisation haben auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm hinzuwirken.

Obwohl die oben beschriebene, von den Piloten frei gestaltete Landeprozedur die gesetzliche Lärmminimierungs-Regelung verletzt, sieht das Luftverkehrsgesetz keine Sanktionierung vor. Grund dafür sind u.a. fehlende Prozedurvorgaben für die Piloten, wie sie z.B. in den Niederlanden am Flughafen Schiphol vorgeschrieben sind (siehe Schaubild unten). Der Flughafen Frankfurt sieht sich hier nicht in der Verantwortung, er sei lediglich der Anbieter der Infrastruktur; es sei jedem Piloten selbst überlassen wann und wo das Fahrwerk bzw. die Landeklappen ausgefahren werden.

Im Gegensatz zu den sonstigen Verkehrsteilnehmern genießt der Luftverkehr eine Freiheit, die gerade beim Thema Lärmschutz mit einer massiven Gefährdung bezüglich der Gesundheit der Flughafenanrainer einhergeht. Während z.B. beim Straßenverkehr die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften streng überwacht und sanktioniert wird, bleibt der Luftverkehr davon nicht nur gänzlich verschont, es fühlt sich offensichtlich niemand dafür zuständig und verantwortlich.

gez. Birgit Zehe-Clauß (FDP), Franz Jung (CDU), Klaus Euteneuer (SPD), Jürgen Linde (Grüne), Prof. Felix Leinen (ÖDP), Gerhard Wenderoth (Freie Wähler)

Zurück