Antrag / Anfrage / Rede
Römersteine
Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Oberstadt am 14.03.2023
Das Mainzer Aquädukt, in seiner Größe nördlich der Alpen einzigartig, gehört zu den ältesten Denkmälern in Mainz. Ihre Präsentation verdient daher besondere Aufmerksamkeit.
In den textlichen Festsetzungen und Hinweisen zum Bebauungsplan "Grünflachen Bereich Römersteine (Z 67)“ heißt es:
2.1 Ein Streifen von mind. 2,0 m Breite und max. 2,0 m Höhe entlang der nördIichen Grundstücksgrenzen in unmittlelbarer Angrenzung an die Kulturdenkmäler "Römersteine" muß durch Lebendhecken oder andere dicht wachsende Gehölze angepflanzt werden. (§ 9 (1) 25 8 Bau G)
2.2 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen § 129 LBauO i.d.F. vom 27. 02 74 i. V. m., § 97 a LbauO i. d. F. Vom 15.11.6l und der 8. Landesverordnung zur Durchführung der LBauO., Einfriedigungen entlang der nördlichen Grundstücksgrenzen in unmittelbarer Angrenzung an die Kulturdenkmale „Römersteine" sind als Maschendrahtzaun nur bis zu einer Höhe von 1,20 m zulässig.“
Stattdessen bilden Schuppen und Gartenhäuser unterschiedlichster Ausführung, teilweise sogar mit Feuerstelle, Flechtzäune, Palisadenwände in unterschiedlichen Stadien des Zerfalls eine dieses Denkmals unwürdige Kulisse. Einem der Grundstücke dient ein Pfeiler als Teil der Einfriedigung. Diese Zustände gefährden die Standhaftigkeit der Steinmonumente und verhindern eine angemessene Präsentation. Dazu kommend sind die Neubauten zu dicht an den Denkmälern gebaut – siehe die gegenüberliegenden in Arbeit befindlichen neue Wohnkomplexe.
Die Informationsstele wurde bereits vor einigen Jahren beschädigt.
Durch schwere Baufahrzeuge der Hildegardis Baustelle wurde die sandgebundene Decke des Fuß- und Radwegs zerstört, so dass sich nach Regenfällen der Weg entlang der Römersteine regelmäßig in eine kaum begehbare Schlammwüste verwandelt. Die Zugangswege sind kaum begehbar.
Ein Teil der sichtbaren Überreste von 69 Pfeilern am Zahlbacher Hang werden derzeit saniert.
Wir fragen daher an:
1. Welche Konzepte hat die Stadt Mainz für die Präsentation der Römersteine für das Jahr 2023 und darüber hinaus?
2. Welcher Zeitrahmen für die Sanierung der Pfeiler ist angedacht?
3. Wie werden die Römersteine in ein Konzept "Römisches Erbe Mainz" eingebunden, das auch überregional als Attraktion gelten kann?
4. Welche Informationsmedien sind für Besucher geplant? Wann wird die beschädigte Informationsstele repariert oder ersetzt?
5. Wurden Anlieger kontaktiert um die unterlassenen Auflagen des "Z 67" einzufordern? Wenn nein, wie und bis wann plant die Verwaltung die textlichen Festsetzungen aus dem "Z 67" umzusetzen?
6. Wann wird der Fuß- und Radweg entlang des Aquädukts wieder in einen nutzbaren Zustand versetzt? Wurde in Erwägung gezogen, die Bauherrin des Wohnquartiers Hildegardis als Verursacher an den Kosten zu beteiligen?
Dagmar Wolf-Rammensee