Antrag / Anfrage / Rede
Sperrfläche Illstraße
Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Neustadt am 23.05.2012
An der Einmündung der Illstraße in die Rheinallee ist am von der Rheinallee aus gesehen rechten Fahrbahnrand das Verkehrszeichen Nr. 298 der StVO („Sperrfläche“) auf den Straßenbelag appliziert worden. Dieses erkennbar in der Absicht, hier eine Parkverbotsfläche auszuweisen.
Hierzu fragen wir an:
1. Ist der Verwaltung bekannt, dass Sperrflächen in Bereichen des ruhenden Verkehrs grundsätzlich unzulässig sind, d.h. dass sich deren Regelungscharakter ausschließlich auf den fließenden Verkehr zu beziehen hat?
2. Falls ja: Aus welchem Grund hat die Verwaltung dennoch das unzulässige Zeichen appliziert und wer zeichnet dafür verantwortlich?
3. Werden seitens der Verwaltung regelmäßig Maßnahmen zur Qualitätssicherung ergriffen, um den rechtmäßigen Gebrauch und die korrekte Aufstellung und Verwendung von Verkehrszeichen zu gewährleisten?
4. Ist die Verwaltung bereit, das in Rede stehende, unzulässige Zeichen zu entfernen, ohne das dazu eigens der Weg zur Verwaltungsgerichtsbarkeit beschritten werden muss?
Wilhelm Schild