Antrag / Anfrage / Rede
Wasserpreise in Laubenheim
Anfrage für die Ortsbeiratssitzung Mainz-Laubenheim vom 23.4.2010
Die Stadtverwaltung wird gebeten, zu prüfen und dem Ortbeirat Mainz-Laubenheim darüber Auskunft zu geben, ob nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes zur Rechtmäßigkeit der Herabsetzung von Wasserpreisen in Hessen
1. auf die Konzessionszahlungen der Wasserversorgung Rheinhessen GmbH verzichtet,
2. der Bezugspreis für Trinkwasser für die Privathaushalte in Laubenheim wieder auf den vormaligen Preis herabgesetzt und
3. die Kalkulation der Stadtwerke Mainz AG für die Trinkwasserpreise mit allen Kostenelementen offen gelegt
werden muss.
Begründung:
Die Erhöhung der Bezugspreise für Trinkwasser in Laubenheim (und Ebersheim) wurde von der Stadtverwaltung mit der Gleichbehandlung gegenüber der restlichen Stadtbevölkerung begründet, die ihr Wasser zu einem höheren Preis von den Stadtwerken Mainz beziehen muss.
Gemäß Urteil des BGH Az. KVR 66/08 muss die Preisdifferenz zu anderen Wasserversorgern sachlich nachvollziehbar berechnet und vorgelegt werden. Die Begründung der Stadtverwaltung „Schlechterstellung eines Teils der Bevölkerung“ reicht für eine Preiserhöhung demzufolge nicht aus.
Das Urteil bestätigte im übrigen die Darlegungspflicht der Versorger, hier der Stadtwerke Mainz, gegenüber den Beziehern von Trinkwasser bezüglich des Zustandekommens ihres Trinkwasserpreises. Mit Anfragen der ödp/Freie Wähler im Stadtrat vom 23.4. und 10.7.2008 wurde die Stadtverwaltung um genau diese dezidierte Auskunft gebeten, die nun aufgrund des BGH-Urteils rechtlich zwingend geworden ist.
Mit den Antworten auf die Anfragen ist der damalige Finanzdezernent seiner Darlegungspflicht, die gemäß Deutschem Städte- und Gemeindebund schon damals gegolten hat, nicht annähernd nachgekommen. Erschöpfende Auskünfte hat er mit dem Hinweis auf die Vertraulichkeit von Geschäftsdaten der Stadtwerke Mainz ansonsten verweigert.
Zwei diesbezüglichen Anfragen der ödp/Freie Wähler im Ortbeirat Main-Laubenheim vom 24.1. resp. 14.9.2008 waren seinerzeit auch ohne Erfolg in der Sache.
Manfred Eckelt