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Antrag / Anfrage / Rede

Alternative Energienutzung in Mainz

Anfrage zur Stadtratssitzung am 13.10.2004

Im Stadtteil Lerchenberg ist nach unseren Erkenntnissen die Nutzung alternativer Energieformen durch das Baurecht, die Ortssatzung, die Gestaltungssatzung und die vertragliche Privilegierung des Fernwärmeversorgers Favorit erschwert oder unmöglich gemacht.

 

Wir fragen daher an:

 

1. Ist die oben geschilderte Situation der Verwaltung bekannt?

2. Trifft die oben für den Stadtteil Lerchenberg geschilderte Situation auch für andere Stadtteile von Mainz zu? Wenn ja, für welche Stadtteile und aufgrund welcher rechtlichen Grundlage?

3. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, an der Situation etwas zu ändern, um den Bürgern die Nutzung alternativer Energieformen – auf Privathäusern genauso wie auch auf Wohnblocks oder Maßnahmen der Energieeinsparung ohne wirtschaftliche Nachteile, wie z.B. unveränderte Abnahmeverpflichtung von Fernwärme – zu ermöglichen?

4. Hätte die städtische Verwaltung die Möglichkeit, auf der Grundlage einer thermografischen Erfassung der Wärmeverluste der einzelnen Serienhaustypen, über entsprechende Beratung den Bürgerinnen und Bürgern die Inanspruchnahme von staatlichen Förderprogrammen zur Nutzung von alternativen Energieformen zu ermöglichen bzw. zu erleichtern?

5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, den durch hohe Grundgebühren umweltfeindlichen Langzeitvertrag mit dem Heizwerk zu modifizieren, um Energieeinsparung attraktiver zu machen?

6. Kann der Langzeitvertrag mit dem Heizwerkbetreiber Favorit überhaupt noch Bestand haben, nachdem das Heizwerk praktisch nur noch als Verteilstation auftritt, seit die Stadtwerke Fernwärme vorliefern und deshalb Kessel stillgelegt wurden?

7. Wie sieht die Verwaltung das Unterlaufen von § 7 der Heizkostenverordnung durch außerordentlich hohe, fixe Grundgebühren außerhalb eines Umlagesystems?

 

 

 

 

Dr. Claudius Moseler,

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

 

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