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Antrag / Anfrage / Rede

Anträge zur Senkung der Ausgaben im Verwaltungshaushalt sowie im Vermögenshaushalt

2. Haushaltsbegleitantrag zur Stadtratssitzung am 09.03.2005

Der Stadtrat möge beschließen:

 

1. Staatstheater Mainz GmbH (EP 3, UA 3310, Hs. 715000.5): Zwar hat die Stadt den Zuschuss zum Staatstheater auf 10,48 Mio. Euro gedeckelt, jedoch ist im Haushaltsplan für 2005 ein Betriebskostenzuschuss von 11,39 Mio. Euro ausgewiesen. Dieser Betriebskostenszuschuss sollte über einen Stufenplan mindestens um 20% (= ca. 2 Mio. Euro) reduziert werden. Die Verwaltung erstellt darüber hinaus gemeinsam mit dem Land ein Gutachten, um die Möglichkeiten einer Privatisierung des Staatstheaters zu prüfen.

2. Die Verwaltung erstellt ein unabhängiges Gutachten zur Überprüfung städtischer Aufgaben und Dienstleistungen. Dabei werden alle Bereiche einer kritischen Analyse unterzogen (v.a. auch die politisch umstrittenen Bereiche, wie Stadtgärtnerei, Hochbauamt, Vermessungsamt, KDZ, AV-Medienzentrum,...). Dabei werden sämtliche Stellen, die in Zusammenhang mit freiwilligen Aufgaben bzw. internen Dienstleistungen stehen, einer besonderen Analyse unterzogen. Dabei soll geprüft werden, inwieweit private Dritte oder andere Vereine/Institutionen diese Aufgaben (kostengünstiger) übernehmen können oder ob man auf bestimmte Tätigkeiten grundsätzlich verzichten kann. Auch die Stellen, die in Zusammenhang mit kommunalen Pflichtaufgaben stehen, sollen auf den Prüfstand.

3. Dem Abbau städtischer Aufgaben folgt zwangsläufig die Neuordnung der Dezernate. Die Einsparung eines Dezernates muss ebenfalls in Zusammenhang mit der Überprüfung städtischer Dienstleistungen gesehen werden.

4. Keine Realisierung K12 - Kreisel Otto-Schott-Straße/ZDF, Einsparung von 695000 Euro (Nr. 6500, 006) im Vermögenshaushalt.

5. Aussetzung des Globalansatzes für die Anschaffung von Fahrzeugen, insbesondere durch das Haupt- und Grünamt. Vorlage einer langfristigen Bedarfsanalyse von Dienstfahrzeugen durch die Verwaltung an den Stadtrat (Nr. 0210, 9353 und Nr. 5800, 9353).

6. Es ist zu prüfen, inwieweit stadteigene Betriebe bzw. städtische Ämter Dienstleistungen anderen Kommunen anbieten können (z.B. über die Bildung von Zweckverbänden).

 

Begründung:

Die Begründung erfolgt mündlich in der Haushaltsrede.

 

Dr. Claudius Moseler,

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

 

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