Antrag / Anfrage / Rede
Aufstellung von Lärmminderungsplänen
Anfrage zur Stadtratssitzung am 30.01.2007
Bis zum Sommer 2005 verpflichtete der § 47a des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes (BImSchG) alle Gemeinden, Lärmminderungspläne aufzustellen. Zu diesem Zeitpunkt wurde auf Basis der EG-Richtlinie zum Umgebungslärm der §47 des BImSchG unter der Überschrift „Lärmminderungsplanung“ neu gefasst. Am 15. Juni 2002 hat das europäische Parlament und der Rat der europäischen Union die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erlassen. Diese Richtlinie sollte bis zum 18. Juli 2004 in allen EG-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt sein.
Am 16. Juni 2005 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verabschiedet. Der Bundesrat hat am 17. Juni 2005 zugestimmt. Mit dem Gesetz wird die Umgebungslärm-Richtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt. In einer ersten Stufe der unterschiedlichen Stufen zur Erstellung von Lärmminderungskonzepten sind bis zum 18.07.2008 Aktionspläne für die Umgebung der größeren Lärmquellen aufzustellen und bis zum 18.07.2013 für die Umgebung der weiteren Lärmquellen. In weiteren Stufen sind die Aktionspläne spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.
Wir fragen daher an:
1. Sind bereits konkrete Untersuchungsgebiete definiert worden?
2. Sind Schallimmissionskataster erstellt worden?
3. Sind die Feststellungen der Immissionsempfindlichkeiten bereits erfolgt?
4. Sind bereits Konfliktkataster bearbeitet worden?
5. Hat die Verwaltung bereits Lärmminderungspläne nebst konkreten Aktionsplänen aufgestellt?
6. Wann ist beabsichtigt, die kommunalen Gremien in diese gesetzlich vorgeschriebene Planung mit einzubeziehen?
7. Wie viele Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter sind in der Verwaltung mit der Bearbeitung der Lärmminderungspläne beauftragt?
8. Welche nächsten Arbeitsschritte sind seitens der Verwaltung in 2007 geplant?
Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler