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Antrag / Anfrage / Rede

Ausrufung des Klimanotstandes

gem. Änderungsantrag zu 0904/2019, 1028/2019 mit dem zugehörigen Ergänzungsantrag 1063/2019 ,1067/2019 (B'90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, ÖDP) zur Sitzung Stadtrat am 25.09.2019

Die Anträge werden wie folgt geändert:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Mainz möge beschließen:

I. Ausrufung des „Klimanotstandes“


Der Rat der Landeshauptstadt Mainz stellt fest, dass die Klimakrise auch vor der Landeshauptstadt Mainz keinen Halt macht, und erklärt für unsere Stadt den „Klimanotstand“. Das Klima unseres Planeten ändert sich - nicht nur durch natürliche Prozesse, sondern zunehmend auch durch den Menschen. Diese Veränderungen sind jetzt schon spürbar und werden sich zukünftig noch verstärken. Dies stellt eine Bedrohung für Wohlstand, sozialen Frieden und die Zukunftschancen der heute lebenden und vor allem der nachfolgenden Generationen dar.

Zur Erreichung der Klimaschutzziele für Mainz liegen mit dem Masterplan 100% Klimaschutz, dem Masterplan M³ Green City und dem KLIMPRAX-Projekts bereits gute Grundlagen und mit dem Energiepark vorbildliche Projekte vor.

Die Landeshauptstadt Mainz und der Rat bekennen sich zu ihrer Verantwortung, einen eigenen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten und Maßnahmen zur Klimaanpassung der Stadt zu verstärken.

Der Stadtrat bekräftigt die durch die Mitgliedschaft im Klima-Bündnis der europäischen Städte und im Convenant of Mayors eingegangenen Verpflichtungen. Die Landeshauptstadt Mainz schließt sich den inzwischen über 50 Kommunen in Deutschland an, die den „Klimanotstand“ erklärt haben und stellt die Entscheidungen, Projekte und Prozesse der Stadt und ihrer Gesellschaften unter einen Klimaschutzvorbehalt.

Die im Folgenden zu beschließenden Maßnahmen sind nur eine Auswahl. Die Empfehlungen der Anhörung nach § 35 Absatz 2 GemO RLP sollen berücksichtigt werden. Deshalb werden die zuständigen Fachgremien beauftragt, bis Anfang 2020 die Anhörung des Rates vom 25.09.2019 auszuwerten, um entsprechende weitere konkrete Vorschläge für den Gesamtkonzern Stadt sowie die Strukturen und Verfahren zu entwickeln, die sicherstellen, dass der Klimaschutz als wichtiger Aspekt kommunalen Handelns auf allen Ebenen und in allen Prozessen verankert wird.

II. Maßnahmen


1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Masterplan 100 % Klimaschutz mit Blick auf das im Pariser Übereinkommen vereinbarte 1,5-Grad-Ziel anzupassen und Anstrengungen zu unternehmen, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden. Der Rat wird regelmäßig über die Auswirkungen und Folgen der Treibhausgase sowie die Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen informiert.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Vorlagen durch Kenntlichmachung einer Bewertung zu versehen, ob die zu realisierende Maßnahme a) keine, b) positive oder c) negative Auswirkungen auf den Klimaschutz enthält und welche qualitativen und quantitativen Auswirkungen das sein werden. Alternative Maßnahmen mit positiver oder zumindest der geringsten negativen Klimaauswirkung sollen bevorzugt geplant und umgesetzt werden. Dabei sind konkurrierende Zielsetzungen der Stadtentwicklung zu berücksichtigen.

3. Der Stadtrat verpflichtet sich dazu, sämtliche Maßnahmen sozial ausgewogen umzusetzen und die Teilhabe von Personengruppen mit geringerem Einkommen zu bewahren.

4. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie in der Landeshauptstadt eine Solarsatzung für Neu- und Umbauten Mainz erlassen werden kann, um den Ausbau von PV und Solarthermie zu unterstützen. Der Rat fordert die Verwaltung auf, geeignete Dachflächen im Eigentum der Stadt und stadtnaher Gesellschaften für die Nutzung mit Photovoltaik freizugeben. Wo die Stadt nicht selbst PV-Anlagen installieren kann, sollen die Flächen per Ausschreibung an Dritte zur Verfügung gestellt werden.

5. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie durch Anwendung des Baurechts oder Satzungen die Erreichung der Klimaschutzziele verbessert werden kann (z.B. durch Nutzung erneuerbaren Energien). Die Verwaltung wird beauftragt die Grünsatzung zu novellieren mit den Zielen die Begrünung von Dach- und Fassadenflächen sowie den Erhalt von Grünflächen und Biotopen zu fördern. Darüber hinaus soll die Grünsatzung bewirken, dass vorhandene Grünflächen und Wälder einen maximal möglichen Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Die Verwaltung wird gebeten ein Konzept vorzulegen, wie und wo zusätzliche Baumstandorte insbesondere im Innenstadtbereich geschaffen werden können. Zusammenhängende Grünanlagen sind per Satzung vor Bebauung zu schützen.

6. Im Bereich der Mobilität gestaltet die Stadt Mainz eine Verkehrs- und Mobilitätswende mit einer Förderung alternativer Antriebe wie Batterie, Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe, einem leistungsfähigen Umweltverbund zur Sicherung der Nahmobilität, einer Gleichberechtigung der Verkehrsträger und Verkehrsteilnehmenden, einer Reduzierung des fossilen MIV, der Erhaltung der Funktionsfähigkeit bzw. Entlastung des Straßenverkehrs insbesondere durch Verkehrsverlagerung und -vermeidung. Die Verwaltung wird beauftragt, sich weiter für Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV einzusetzen, um so einen wichtigen Baustein der Mobilitätswende zu stärken. Die einzelnen Maßnahmen sind im Rat zu beschließen.

7. Um zukünftigen Starkwetterereignissen zu begegnen, wird die Verwaltung gebeten, weitere Vorkehrungen zum Schutz vor Starkregen, Überschwemmungen, Hitze und Trockenheit zu treffen z.B. durch die weitere Renaturierung von Bachläufen.

8. Zur unmittelbaren Hilfe für die Bevölkerung bei Hitze soll eine flächendeckende Installation von Trinkwasserspendern im Mainzer Stadtgebiet erfolgen.

9. Klimaschutz kostet Geld, ausbleibender Klimaschutz verursacht in der Zukunft ein Vielfaches an Folgekosten. Die zur Umsetzung und Kontrolle der Maßnahmen zum Klimaschutz notwendigen Sach- und Personalkosten sind im städtischen Haushalt abzubilden.

III. Einflussnahme auf übergeordnete Gesetzgebung


1. Die Landeshauptstadt Mainz setzt sich durch den Städtetag für ein Klimaschutzgesetz auf Bundesebene ein, dessen Maßnahmen an den Forderungen des Pariser Abkommens ausgerichtet sind. Das Gesetz soll sicherstellen, dass Deutschland seine im Pariser Klimaabkommen eingegangenen Verpflichtungen einhält.

2. Die Landeshauptstadt Mainz fordert, dass die Bundesregierung und die Landesregierung die Öffentlichkeit umfassend über die Klimakrise und ihre Auswirkungen sowie über die Maßnahmen, welche gegen die Klimakrise ergriffen werden, zu informieren.

3. Die Landeshauptstadt Mainz fordert über den Städtetag Land und Bund auf, Initiative zu ergreifen, damit der Klimaschutz Pflichtbestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge wird.

Erläuterung: Der in diesem Antrag gebrauchte Begriff des „Klimanotstands“ orientiert sich an dem bereits von anderen Kommunen gebrauchten Begriff. Hierunter ist kein Notstand im rechtlichen Sinne gemeint.

Begründung erfolgte am 28.8.2019

Sylvia Köbler-Gross (B´90/DIE GRÜNEN)
Hannsgeorg Schönig (CDU)
Alexandra Gill-Gers (SPD)
Dr. Claudius Moseler (ÖDP)

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