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Antrag / Anfrage / Rede

Auswirkung der Hartz IV-Änderungsgesetze auf die Stadt Mainz

Anfrage zur Stadtratssitzung am 05.04.2006

Die kürzlich im Bundesrat verabschiedeten Hartz IV-Änderungsgesetze betreffen die Kommunen direkt und werfen deshalb einige Fragen auf. Grundsätzlich geht es darum, dass mit den Änderungsgesetzen der Rentenversicherungsbeitrag für im ALG-II-Bezug stehende Menschen von monatlich 78 Euro pro Person auf 40 Euro pro Person abgesenkt wird. Dies entspricht unter Berücksichtigung des heutigen aktuellen Rentenwertes einer Absenkung der Rentenanwartschaft von noch 4,28Euro/Monat auf 2,19Euro/Monat. Gleichzeitig entstehen den Rentenversicherungsträgern Ausfälle in Höhe von ca. 2 Milliarden Euro/Jahr, was 0,2 Beitragssatzpunkten entspricht. Für die Kommune Mainz (wie auch andere Kommunen) bedeutet dies, dass aufgrund der durch Arbeitslosigkeit unterbrochenen Erwerbsbiographien viele Betroffene im Alter nicht mehr über die Rente ausreichend abgesichert sein werden, sondern im Rahmen des SGB XII, dessen Kosten die Kommunen zu schultern haben, abgesichert werden müssen.

 

Wir fragen daher an:

 

1. Für wie viele Personen und in welcher Höhe übernimmt die Stadt Mainz aktuell Leistungen im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII), hier speziell nach dem 'Vierten Kapitel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung'?

2. Wie hoch waren die Ausgaben der Stadt Mainz in diesen Bereichen im vergangenen Jahr 2005? Wie hoch waren 2005 die Zuwendungen des Bundes an die Stadt Mainz in diesem Bereich?

3. Welche Auswirkungen ergeben sich für die Stadt Mainz aufgrund des am 17.03.2006 auch durch den Bundesrat verabschiedeten 'Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch' im Bereich der Leistungen der Sozialhilfe?

4. Welche Maßnahmen haben die Stadt Mainz und die Landesregierung getroffen, um die langfristig zu erwartenden Mehrausgaben für die Kommune auffangen zu können?

 

Dr. Claudius Moseler

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

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