Antrag / Anfrage / Rede
Baumschutz in Mainz: Selbstverpflichtung der Stadt Mainz und ihrer stadtnahen Gesellschaften zum nachhaltigeren Baumschutz
Antrag zur Stadtratssitzung am 11.10.2023
Der Stadtrat möge beschließen:
Unabhängig von der geltenden Rechtslage verpflichtet sich die Stadt Mainz und ihre stadtnahen Gesellschaften bei Bauvorhaben und Grabungsarbeiten ab sofort betroffene Bäume, die der Baumschutzsatzung (Rechtsverordnung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der Stadt Mainz) unterliegen, grundsätzlich zu erhalten, dafür erforderlichenfalls alternative Planungen zu entwickeln und im Falle einer notwendigen Fällung von o.a. Bäumen dies rechtzeitig und umfassend dokumentiert dem Ausschuss für Umwelt, Grün und Energie zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.
Baumfällungen im Rahmen von Bauvorhaben müssen deshalb in Zukunft grundsätzlich gesondert dokumentiert werden und den Gremien vorgelegt werden.
Diese Selbstverpflichtung zu einem umfassenderen Baumschutz müsste außerdem in den Gremien der stadtnahen Gesellschaften beschlossen werden, die entsprechende Baumaßnahmen durchführen.
Begründung:
Aus gutem Grund hat die Stadt Mainz vor Jahren die „Rechtsverordnung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der Stadt Mainz“ erlassen. Dieses Instrument soll Bäume im privaten wie im öffentlichen Raum nachhaltig schützen und erhalten. Leider gibt es immer wieder Sachverhalte, dass gesunde und alte Bäume gefällt werden, ohne das Alternativen ernsthaft geprüft werden.
Neue Forschungsergebnisse zur Umweltleistung alter Bäume unterstreichen die Notwendigkeit ihres Schutzes. Prof. Andreas Roloff, Professor für Forstbotanik am Deutschen Baum-Institut warnt: „Wir müssen viel vorsichtiger sein mit dem Abholzen alter Stadtbäume. Bis neue Bäume den Verlust aufgefangen haben, dauert es Jahre“. Er fordert mehr Achtung für die großen Gehölze. Um die Wirkungen eines Altbaumes mit einem Kronendurchmesser von etwa 20 Metern hinsichtlich seiner Umweltleistungen wie Luftfilterung, Beschattung, Kühlung, CO2-Speicherung sowie Garant der Biodiversität zu ersetzen, braucht man zirka 400 Jungbäume. Dies macht sehr deutlich, wie viel mehr wir Altbäume in unserer Umgebung erhalten und pflegen müssen und sie nicht leichtfertig fällen dürfen.
In Mainz haben wir viele Beispiele, wo diese Aspekte missachtet wurden, z.B. im Falle des Gutenbergplatzes vor Jahren bis hin zu aktuellen Baumfällungen in der Oberen Zahlbacher Straße. Gleiches gilt derzeit für die Debatte bzgl. der Neugestaltung der Mombacher Straße.
Da häufig auch andere Rechtsnormen die Baumschutzsatzung „ausstechen“, können wir diesen Weg nur über eine Selbstverpflichtung und ein „Controlling“ durch den zuständigen städtischen Ausschuss erreichen.
Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender