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Antrag / Anfrage / Rede

Bebauung städtischer Grünanlagen und Freiflächen

Anfrage zur Stadtratssitzung am 24.11.2021

Im „Bericht zur Umsetzung der Maßnahmen des Stadtratsbeschlusses zum Klimanotstand” ist folgende Feststellung der Verwaltung verzeichnet:

Maßnahme 5c: Grünanlagen
Zusammenhängende Grünanlagen sind per Satzung vor Bebauung zu schützen.
Zusammenhängende Grünanlagen sind im Stadtgebiet zumeist im Eigentum der Stadt Mainz. Der Eigentümer besitzt die Verfügungsgewalt über diese Flächen. Daher ist es nicht notwendig, das kommunale Eigentum durch eine zusätzliche kommunale Satzung zu regulieren.

Wir fragen daher an:

1.    Bei welchen Bauvorhaben nach § 34 BauGB wurden in den letzten 15 Jahren im Stadtgebiet Mainz städtische Grünanlagen bzw. Freiflächen in Anspruch genommen?
2.    Bei welchen Bauvorhaben in Zusammenhang mit aufgestellten Bebauungsplänen wurden in den letzten 15 Jahren im Stadtgebiet Mainz städtische Grünanlagen bzw. Freiflächen in Anspruch genommen?
3.    Hält die Verwaltung mit Blick auf die Antworten in den Fragen 1 und 2 die These aufrecht, auch in Zukunft auf eine kommunale Satzung zum Schutz von zusammenhängenden städtischen Grünanlagen zu verzichten?


Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender

Antwort der Verwaltung

Antwort der Verwaltung vom 09.02.2022

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