Antrag / Anfrage / Rede
Beschwerden gegen die geltende Straßenreinigungssatzung
Anfrage zur Stadtratssitzung am 18.05.2005
Die aktuelle Straßenreinigungssatzung der Stadt Mainz ist bei vielen Bürgerinnen und Bürgern umstritten, da sie ihre Straßen nicht mehr selbst reinigen dürfen, die entsprechenden Straßenreinigungsgebühren entrichten müssen und die Reinigungsergebnisse der Entsorgungsbetriebe teilweise oft als nicht ausreichend bewertet werden.
Wir fragen daher an:
1. Wie viele Widersprüche gegen die aktuelle Straßenreinigungssatzung liegen der Stadt vor und auf welche Ortsbezirke verteilen sich diese?
2. Wie viele Verfahren liegen dem Stadtrechtsausschuss vor?
3. Wie viele Verfahren in der o.a. Angelegenheit hat der Stadtrechtsausschuss bereits entschieden und mit welchem Ergebnis?
4. Wie viele Verfahren sind bei den Gerichten verhandelt worden und mit welchem Ergebnis?
5. In wie vielen Fällen haben die Entsorgungsbetriebe Gebührenbescheide erstellt, um Straßenreinigungsgebühren rückwirkend einzufordern und aus welchen Gründen? Warum hat dies teilweise einen längeren Zeitraum von bis zu 3 Jahren gedauert?
6. Ist die Verwaltung bereit, dem Stadtrat ein Konzept vorzulegen, dass die Reinigungspflicht bestimmter Straßen auf Antrag wieder den Anliegerinnen und Anliegern übertragen wird?
Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler