Antrag / Anfrage / Rede
Denkmalgeschützte Gebäude auf dem Gelände der Mainzer Universitätskliniken
Anfrage zur Stadtratssitzung am 31.01.2024
Die Mainzer Uniklinik soll neues Zentralgebäude erhalten, dadurch sind einige wichtige historische denkmalgeschützte Gebäude vom Abriss bedroht. Es handelt sich um das „Kesselhaus“ (Gebäude 305) und eine denkmalgeschützte Villa (Gebäude 211). Dies geht aus einem Baumasterplans hervor, welche Vertreter von Stadt, Land und Uniklinik unterzeichneten.
Wir fragen daher an:
1. Warum wurde die Entscheidung über den Abriss der denkmalgeschützten Gebäude und des Baumasterplanes für die Uniklinik nicht den städtischen Gremien zur Beratung vorgelegt? Wann werden die städtischen Gremien mit diesem Thema befasst?
2. Gibt es eine Bürgerbeteiligung zu den Bauplanungen auf dem Gelände der Universitätskliniken, bevor Fakten geschaffen werden?
3. Wurden alternative Planungen insbesondere zum Erhalt des Kesselhauses geprüft? Welche Optionen wurden diskutiert? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
4. Wer entscheidet über den Abriss der Gebäude?
5. In der Antwort zur Anfrage Nr. 1638/2020 der ÖDP-Stadtratsfraktion vom 12.11.2020 schrieb die Verwaltung zur Denkmalzone Krankenhaus - Z 81/1.1 in Mainz seinerzeit: „Die historische Krankenhausanlage im Inneren des Klinikgeländes ist seit 1988 als bauliche Gesamtanlage per Rechtsverordnung geschützt. Hierdurch unterliegen sämtliche Maßnahmen (Umbau, Erweiterung, Abbruch etc.), die in das Kulturdenkmal eingreifen und seinen Bestand sowie sein Erscheinungsbild nicht nur vorübergehend beeinträchtigen, der Genehmigungspflicht nach § 13 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG). Der öffentlich diskutierte Abbruch der historischen Klinikbebauung hat keinerlei Auswirkungen auf die bestehende Rechtsverordnung.“ Welche Auswirkungen haben die derzeitigen Planungen auf die Rechtsverordnung, insbesondere auf das dort explizit benannte Kesselhaus?
Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender