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Antrag / Anfrage / Rede

Denkmalschutz der ehemaligen „Moguntia Werke“

Anfrage zur Stadtratssitzung am 05.07.2006

Nach Auskunft des Kulturdezernates auf eine Anfrage im Stadtrat vom 01.12.2004 wurde mitgeteilt, dass für das Kulturdenkmal „Untere Zahlbacher Straße 54-58“ (Gewürzmühle Moguntia Werke) im Jahre 2002 ein Unterschutzstellungsverfahren eingeleitet wurde, gegen das aber 2003 Widerspruch erhoben wurde. In der Mainzer Rhein-Zeitung vom 10. Mai 2006 wurde über den Sachstand in der Frage des Denkmalschutzes und den weiteren Planungen berichtet.

 

Wir fragen daher an:

 

1. Wie ist der rechtliche Sachstand bei der o.a. Unterschutzstellung der ehemaligen Moguntia Werke?

2. Ist der ausschließliche Erhalt des Mahlturmes und damit der Abriss der übrigen Anlage (Seitenflügel) mit den zwei Wohn- bzw. Verwaltungsgebäuden vereinbar mit den Zielsetzungen der Unterschutzstellung? Warum wurden diese offenbar gelockert und in welchen Punkten?

3. Welche städtebaulichen Konzeptionen haben bisher potentielle Investoren präsentiert und wie vertragen sich diese mit den baulichen Aktivitäten stadtnaher Gesellschaften?

4. Werden die künftigen Investoren familienfreundliches Bauen berücksichtigen? Wenn nein, wie verträgt es sich mit den Absichten der Stadt Mainz, ausreichend Wohnraum für Familien anzubieten?

 

Dr. Claudius Moseler,

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

 

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