Antrag / Anfrage / Rede
Dienstliche Kreditkarten für Amtsleiter und Geschäftsführer städtischer Gesellschaften
Anfrage zur Stadtratssitzung am 28.03.2012
Dienstliche Kreditkarten spielen immer wieder eine Rolle bei Veruntreuungen. Ein Beispiel war ein Fall bei der Wohnbau mit deren Ex-Geschäftsführer Rainer Laub. Da der Missbrauch von Kreditkarten zu privaten Zwecken keine Seltenheit und schwierig zu kontrollieren ist, vergeben Unternehmen der freien Wirtschaft in der Mehrzahl keine Firmenkreditkarten mehr an ihre Mitarbeiter. Mitarbeitern, die eine Kreditkarte benötigen, wird vielmehr die Nutzung einer privaten Kreditkarte erlaubt. Diese Mitarbeiter rechnen Firmenkosten dann mit Einreichung von Belegen über die Spesenrechnung ab.
Wir fragen daher an:
1. Werden Amtsleitern oder Mitarbeitern der Stadt Mainz durch die Stadt dienstliche Kreditkarten zur Verfügung gestellt werden?
2. Welche Amtsleiter und Mitarbeiter besitzen eine solche dienstliche Kreditkarte? Welcher Verfügungsrahmen wird den einzelnen Amtsleitern und Mitarbeitern zu diesen Kreditkarten eingeräumt?
3. Aus welchem Grund werden den Amtsleitern dienstliche Kreditkarten zur Verfügung gestellt? Warum wurde dieses Verfahren nicht auf das oben erwähnte Verfahren umgestellt, dass Ausgaben nur mit Nachweis von Belegen an die Mitarbeiter erstattet werden.
4. Werden Geschäftsführern und Mitarbeitern städtischer Gesellschaften dienstliche Kreditkarten der jeweiligen Gesellschaft oder städtische Kreditkarten zur Verfügung gestellt?
5. Welche Geschäftsführer und Mitarbeiter besitzen eine solche dienstliche Kreditkarte? Welcher Verfügungsrahmen wird den einzelnen Geschäftsführern zu diesen Kreditkarten eingeräumt?
Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender