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Antrag / Anfrage / Rede

Ein- und Zwei-Euro-Jobs

Anfrage zur Stadtratssitzung am 26.01.2005

In den zum 01.01.2005 in Kraft getretenen gesetzlichen Bestimmungen zur Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe („Hartz IV-Gesetze“) ist vorgesehen, dass Menschen durch die sogenannten „Ein- und Zwei-Euro-Jobs“ der Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit möglich gemacht werden soll. Diese neuen Stellen sollen im Bereich des öffentlich-rechtlichen Beschäftigungssektors geschaffen werden und dort keine regulären Arbeitsstellen verdrängen, sondern dazu dienen, zusätzliche Dienstleistungen zu erbringen.

 

Die Fraktion von ödp/Freie Wähler bittet die Verwaltung in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

1.1 Werden die Stadt Mainz und ihre Eigenbetriebe sogenannte „Ein- und Zwei-Euro-Jobs“ anbieten?

1.2 Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt werden diese Jobs angeboten?

1.3 Wie viele solcher Jobs werden angeboten?

 

2.1 In welchen Bereichen der öffentlichen Verwaltung bzw. in welchen Eigenbetrieben werden die Stellen angeboten?

2.2 Sollen die Stellen auf Dauer angeboten werden?

 

3.1 Werden die Stadt Mainz und ihre Eigenbetriebe sicherstellen, dass im Sinne von „Fördern und Fordern“ den Menschen, die „Ein- und Zwei-Euro-Jobs“ annehmen, begleitend auch adäquate Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten werden, um die Möglichkeiten der Aufnahme von regulären Beschäftigsverhältnissen zu verbessern?

3.2 Haben die Stadt Mainz und ihre Eigenbetriebe die notwendigen personellen Kapazitäten, um die in 3.1 angesprochenen Bedingungen herzustellen?

 

4. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Mainz, um freie Träger, die „Ein und Zwei-Euro-Jobs“ anbieten wollen, in diesem Ansinnen zu unterstützen?

 

Dr. Claudius Moseler

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

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