Antrag / Anfrage / Rede
Einkaufsquartier südlich der Ludwigsstraße, hier: Ausgleichsflächen für öffentliche Plätze
Antrag zur Stadtratssitzung am 10.02.2021
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Die Verträge und Verhandlungen mit der Firma Gemünden werden – im Interesse der Bürger und Bürgerinnen – offengelegt.
2. Sollte es zur Durchführung des Projektes LU und damit zum Verkauf von öffentlichen Grundstücksflächen in kommunalem Eigentum an einen privaten Investor kommen, dann sind im Falle des Wegfalls dieser öffentlichen Flächen, diese durch gleichwertige öffentliche Flächen in der Umgrenzung des Bebauungsplans bzw. im direkten Umfeld der Ludwigsstraße zu ersetzen. Dieser Flächentausch ist 1:1 d. h. sowohl quantitativ als auch qualitativ vorzunehmen. Ein Verzicht auf diesen Ausgleich ist nicht hinzunehmen.
3. Die entsprechende Ausgleichsfläche muss in den Besitz der Stadt Mainz übergehen.
Begründung:
Eine der zentralen Forderungen aus der Bürgerbeteiligung der Ludwigsstraßenforen war der Verbleib der öffentlichen Flächen entlang der Ludwigsstraße in kommunalem Eigentum, u. a. um deren uneingeschränkte öffentliche Nutzung zu garantieren. Ungeachtet des Bürgerwillens, der in den „Leitlinien“ als Ergebnis der Bürgerforen festgeschrieben wurde, treibt die Verwaltung den Verkauf der Flächen an einen privaten Investor voran. Daher soll zumindest ein adäquater Ausgleich für die öffentlichen Flächen entlang der Ludwigsstraße erzielt werden, sollten diese durch Veräußerung und Bebauung der allgemeinen Öffentlichkeit entzogen werden. Die bislang zum Ausgleich angebotenen Flächen befinden sich jedoch im Hinterhof des Ballplatzes, einem kleinen dunklen Parkplatz. Selbst wenn die Quadratmeterzahl identisch wäre und insofern ein quantitativer Ausgleich gewährleistet wäre, ist dies qualitativ, also hinsichtlich der Aufenthaltsqualität und damit wirtschaftlich mitnichten der Fall.
Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender