Antrag / Anfrage / Rede
Einwohnerfragestunden bei Stadtratssitzungen
Antrag zur Stadtratssitzung am 18.05.2005
Der Stadtrat möge beschließen:
Eine zusätzliche Einwohnerfragestunde wird künftig immer in Teil I der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vor Eintritt in die Beratung der Anträge der Stadtratsfraktionen stattfinden. Die Geschäftsordnung des Stadtrates ist § 4 Abs. 7 entsprechend anzupassen.
Begründung:
Bisher ist die einzige Einwohnerfragestunde bei den Sitzungen des Stadtrates auf ca. 18.00 Uhr festgelegt. Sie findet somit i. d. R. immer nach den Beratungen über die Anträge und der Beantwortung der Anfragen der Stadtratsfraktionen zum Ende des öffentlichen Teils der Stadtratssitzungen statt.
Sehr häufig ist es so, dass die Einwohnerfragestunde im Verlaufe der Stadtratssitzungen wegen der Länge der Beratungen des Stadtrates (z.B. bei Verabschiedung des Haushaltes) sehr weit nach hinten rückt. Bürgerinnen und Bürger, die Fragen an die Verwaltung richten wollen, müssen deshalb oft ungewöhnlich lange warten, bis sie ihre Fragen stellen können. Für Schulklassen, die oft zu Beginn einer Stadtratssitzung anwesend sind, dauert es aus den zuvor geschilderten Umständen unzumutbar lange. Wegen der fortgeschrittenen Stunde können sie die Einwohnerfragestunde nicht mehr verfolgen und somit ist die aktive Teilnahme an der Einwohnerfragestunde erschwert.
Um auch die zeitliche Einschränkung der Berufstätigen zu berücksichtigen, soll die Fragestunde um 18 Uhr beibehalten werden.
Fragestunden sind in § 16 a GemO geregelt. In der VV zu § 16 a GemO wird die Möglichkeit eingeräumt, die Fragestunde sowohl zu Beginn der Beratungen als auch am Ende des öffentlichen Teils vorzusehen. Somit stünden Bestimmungen der Gemeindeordnung einer Neuregelung nicht entgegen.
Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler