Antrag / Anfrage / Rede
Finanzierung von Schul- und Bildungsbedarf von Kindern in armen Familien
Antrag zur Stadtratssitzung am 26.09.2007
Derzeit regelt das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen einer Landesverordnung den Anspruch auf Lernmittelfreiheit in Form von Lernmittelgutscheinen, die bei Buchhändlern ausschließlich zum Kauf von Büchern eingesetzt werden können. Die Ausgabe der Gutscheine (zuständig ist der Schulträger) ist an Einkommensgrenzen und die Zahl der Kinder in den Familien gebunden. Daher werden oft nur Teile der sog. Grundbeträge bezuschusst.
Hartz-IV-Familien und auch andere Familien mit geringem Einkommen können die weiteren Kosten für Schulbücher und anderem Schulbedarf (Hefte, Zirkel, Schreibwaren usw.) nicht aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
Eine umfassende Lernmittelfreiheit existiert für diese Kinder nicht. Sie besuchen oft ohne Lernmaterial die Schule und werden in der Folge ausgegrenzt. Von einer Chancengleichheit im Bildungswesen kann hier keine Rede sein.
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Stadtrat fordert vor diesem Hintergrund die Verwaltung auf, einen Maßnahmenkatalog zu erstellen, der diesem Missstand abhilft. Notwendig ist eine Soforthilfe, die so lange greift, bis bundes- und landesgesetzliche Regelungen gefunden sind. Weiterhin sind im Rahmen von unbürokratischen Maßnahmen unverzüglich Mittel für diese Materialien bereitzustellen. Denkbar wären ebenso die Einrichtung eines kommunalen Schulfonds und die Unterstützung durch Darlehen von Seiten des Job-Centers.
Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler