Antrag / Anfrage / Rede
Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Mainz
Anfrage zur Stadtratssitzung am 09.10.2024
Antwort der Verwaltung
Die Ortsbeiräte in Mainz wurden von der Verwaltung nicht gezielt in die Fortschreibung des Lärmaktionsplans eingebunden. Nach Auskunft des Verkehrs- und Umweltdezernates ist „eine darüber hinausgehende, gesonderte Beteiligung der Ortsbeiräte im weiteren Prozess nicht vorgesehen.“ Damit sind die Ortsbeiräte nicht im Gremienlauf entsprechend berücksichtigt worden. Der § 75 (2) der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung besagt: „Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Fragen, die den Ortsbezirk berühren, vor der Beschlussfassung des Gemeinderats zu hören. …“ Zweifelsohne ist der Lärmschutz ein Themenfeld, das sämtliche Stadtteile in Mainz betrifft, von daher sehen wir hier einen Verstoß gegen die Gemeindeordnung.
Wir fragen daher an:
1. Warum wurden die Ortsbeiräte nicht im Gremienlauf gemäß § 75 (2) zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans gehört?
2. Wie verträgt sich das Vorgehen der Verwaltung mit der Gemeindeordnung?
3. Ist die Verwaltung bereit, die Beteiligung der Ortsbeiräte zeitnah nachzuholen und damit die Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan zu vertagen?
4. Ist die Verwaltung bereit, die Ortsbeiräte auch bei ähnlichen stadtteilübergreifenden Vorlagen in Zukunft stärker einzubinden, z.B. auch beim Nahverkehrsplan?
Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender