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Antrag / Anfrage / Rede

Frauenschwimmen als Sonderveranstaltung im Schwimmbad Mombach

Anfrage zur Stadtratssitzung am 28.09.2011

Seit Januar 2011 deklariert der Mainzer Schwimmverein das Angebot „Frauenschwimmen“ im Schwimmbad Mombach als Sonderveranstaltung. In der Folge sind von den Badegästen, die am Frauenschwimmen teilnehmen, erhöhte Badetarife zu entrichten. Die Tageskarte für Erwachsene kostet zum Frauenschwimmen 5 Euro statt 3 Euro. Die Tageskarte für Kinder 2,50 Euro statt 2 Euro. Eine ermäßigte Eintrittskarte für Kinder aus kinderreichen Familien, die zu normalen Schwimmzeiten für 50 Cent angeboten wird, ist nicht erhältlich. Ebenso gelten keinerlei Sondertarife, die für den Öffentlichen Badebetrieb zum Beispiel mit dem Sozialausweis der Stadt Mainz erhältlich sind. Vor allem Frauen mit Migrationshintergrund, die besonders häufig das Angebot des Frauenschwimmens wahrnehmen und auch ihre Kinder hierzu mitbringen, sind von den höheren Eintrittspreisen betroffen. Gerade sie haben aber oft aus religiösen oder kulturellen Gründen keine Möglichkeit, am Öffentlichen Badebetrieb zum geringeren Tarif teilzunehmen.

 

Wir fragen daher an:

 

1. Aus welchen Gründen wird das seit 5 Jahren im Mombacher Schwimmbad etablierte Frauenschwimmen seit kurzem als Sonderveranstaltung angeboten?

2. Aus welchen Gründen liegen die Eintrittspreise für das Frauenschwimmen deutlich über denen für den öffentlichen Badebetrieb?

3. Ist die Durchführung des Frauenschwimmens als Sonderveranstaltung mit dem Übernahme- und Konzessionsvertrag für das Mombacher Schwimmbad vereinbar?

4. Sind die gegenüber dem Öffentlichen Badebetrieb deutlich höheren Eintrittspreise für das Frauenschwimmen mit dem Übernahme- und Konzessionsvertrag für das Mombacher Schwimmbad vereinbar?

5. War das Frauenschwimmen bereits im Angebot des Mainzer Schwimmvereins zur Konzession für das Mombacher Schwimmbad enthalten? Wenn ja, wurde das Frauenschwimmen bereits in diesem Angebot des Mainzer Schwimmvereins mit höheren Preisen belegt oder wurde das Frauenschwimmen im Rahmen der für den Öffentlichen Badebetrieb vorgesehenen Preisgestaltung dargestellt?

6. Wie beurteilt die Verwaltung die erhöhten Eintrittspreise für das Frauenschwimmen unter dem Gesichtspunkt der Sozialverträglichkeit?

 

Dr. Claudius Moseler,

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

Antwort der Verwaltung

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