Antrag / Anfrage / Rede
Gartenanlagen im Gonsbachtal
Anfrage zur Stadtratssitzung am 03.09.2008
Die Verwaltung der Stadt Mainz – Umweltamt – hat den Gartenbesitzern im Gonsbachtal mitgeteilt, dass aufgrund der „Rechtsverordnung des Landschaftsschutzgebietes Gonsbachtal von Juni 1995 bestimmte Nutzungen ab sofort nicht mehr möglich sind und „illegal errichtete Baulichkeiten“ entfernt werden müssen.
Wir fragen daher an:
1. Auf welche weiteren gesetzlichen Grundlagen beruft sich die Verwaltung?
2. Welche weiteren Gartenanlagen im Stadtgebiet sind von den Bestimmungen der oben genannten Rechtverordnung und der weiteren gesetzlichen Grundlagen betroffen?
3. Gab es bzw. gibt es eine Prioritätenliste, nach der das Umweltamt die Umsetzung der Rechtsverordnung betrieb bzw. betreibt? Wenn ja, nach welchen Kriterien wurde diese Prioritätenliste erstellt?
4. Wurden in anderen Gartenanlagen schon Maßnahmen ergriffen, wie sie nun im Gonsbachtal vorgesehen sind? Wenn ja,
a) wann und wie wurden die Maßnahmen jeweils umgesetzt?
b) wurden dabei auch Abrissverfügungen erlassen und durchgesetzt?
5. Warum hat es 13 Jahre gedauert, bis von den Gärtnern im Gonsbachtal nun die Umsetzung der Vorschriften der Rechtsverordnung verlangt wird?
6.1 Unterliegen alle im Gonsbachtal vorhandenen Gartengrundstücke tatsächlich dem Bundeskleingartengesetz (dort ist in § 3 eine Größe von 400 Quadratmeter genannt)?
6.2 Wie ist die Rechtslage bei Grundstücken, die die in § 3 Bundeskleingartengesetz genannte Fläche überscheiten?
7.1 Wie viele Hütten/Gartenhäuser sind im Teilabschnitt zwischen Koblenzer Straße und Regenrückhaltebecken am Lungenberg vorhanden?
7.2 Entsprechen diese Hütten/Gartenhäuser jeweils den Bestimmungen des § 3 (2) des Bundeskleingartengesetzes?
7.3 Wurden für Häuser, die die Größenvorgaben des in 7.2 zitierten § 3 (2) überschreiten, jeweils Baugenehmigungen beantragt und auch erteilt?
8. Mit welcher Begründung wurde die Anlage der Maletengarde (Vereinsheim) aus dem Gültigkeitsbereich der obigen Rechtsverordnung herausgenommen?
9. Einigen Besitzern von Grundstücken im Bereich Gonsbachtal entstehen erhebliche Vermögensnachteile. Ist die Stadt ggf. verpflichtet, diese Vermögensnachteile auszugleichen? Wenn ja, aus welchem Etatposten sollen diese Zahlungen erfolgen?
10. In der Pressemitteilung vom 10.04.2008 spricht die Verwaltung davon, dass … „zunächst ein Teilabschnitt zwischen Koblenzer Straße und Regenrückhaltebecken am Lungenberg“ … Inhalt der Maßnahmen ist. Wie sieht die weitere zeitliche Planung im Bereich Gonsbachtal aus?
11. Werden auch die Gärten unterhalb des Lungenbergs von ähnlichen Maßnahmen betroffen sein, wie sie nun im unteren Teil des Gonsbachtals durchgeführt werden sollen?
12. Wie verträgt sich der Anspruch der RV zum Landschaftsschutzgebiet „Gonsbachtal“, wonach „… nicht zuletzt die Naherholung für den Menschen im städtischen Raum eine bessere Qualität erfährt …“, mit der Absicht, die Baseballanlage in unmittelbarer Nähe zum Landschaftsschutzgebiet anzusiedeln?
Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler