Antrag / Anfrage / Rede
Grundsteuerbescheide in Mainz
Anfrage zur Stadtratssitzung am 09.04.2025
Antwort der Verwaltung
Der Mainzer Stadtrat hat 2024 beschlossen, dass der Hebesatz der Grundsteuer B bei 480 Prozent bleibt. Die von Finanzdezernent Günter Beck vorgeschlagene Erhöhung auf 600 Prozent wurde innerhalb der Kenia-Koalition offensichtlich einkassiert. Das ursprüngliche Versprechen, dass die Grundsteuer insgesamt aufkommensneutral berechnet wird, wurde leider nicht eingehalten. Entsprechende Anträge der ÖDP-Fraktion dazu wurden im Stadtrat abgelehnt. Gleichzeitig wurden zuvor die Bodenrichtwerte geändert, die mit ein Grund für die enorme Steigerung der Grundsteuer B für viele Bürgerinnen und Bürger ist. Vielfach hat sich die Grundsteuer mehr als verdoppelt.
Wir fragen daher an:
1. Wie hoch werden die Grundsteuer-B-Einnahmen 2025 sein? Wie hoch waren die Grundsteuer-B-Einnahmen 2024?
2. Bei wieviel Grundstücken bzw. wieviel Wohnungen hat sich der Grundsteuerbetrag reduziert? Wo hat sich der Betrag verringert?
3. Bei wieviel Grundstücken bzw. wieviel Wohnungen hat sich der Grundsteuerbetrag erhöht? Bitte differenzieren Sie bei der Auswertung Erhöhungen bis zu 100% und Erhöhungen über 100%.
4. Wie viele Widersprüche gegen die Grundsteuer sind bei der Steuerverwaltung bisher eingegangen? Wie viele davon sind aus Sicht der Verwaltung begründet?
5. Warum wird den Widerspruchsführern ein Vorverfahren verbunden mit einer Kostenfestsetzung angedroht? Welchen Zweck hat dies? Wie hoch ist diese Kostenfestsetzung?
6. Nach welchen Maßstäben und Kriterien erfolgte die Neufestsetzung der Bodenrichtwerte in Mainz?
a) in Bezirken mit Grundstücksverkäufen
b) in Bezirken ohne Grundstücksverkäufe?
Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender