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Antrag / Anfrage / Rede

Grundstücksverkäufe der Stadt Mainz

Anfrage zur Stadtratssitzung am 31.01.2024

Antwort der Verwaltung
Im Amtsblatt 16/2023 und im Amtsblatt 47/2023 wurde der Verkauf der stadteigenen Grundstücke "Hechtsheim Nussgewann" AZ 238018 117/23 und "Ebersheim In der Steinkaute" AZ 238018 414/23 bekanntgegeben.

Das Ebersheimer Flurstück „In der Steinkaute“ ist im Flächennutzungsplan der Stadt Mainz als Bauland aufgeführt. Zu entnehmen auch dem Bebauungsplan E57 mit geplanten 55 Wohnungen, siehe dazu auch den Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan, mainz.de, S. 92 sowie die Aussage von Thomas Will im Interview gegenüber der AZ vom 04.10.2023.


Wir fragen daher an:

1.    Warum verkauft die Stadt Mainz Grundstücke, die womöglich in nächster Zukunft als Bauland vorgesehen sind, d. h. vor einer Baulandumlegung?
2.    Wurde für den Fall einer späteren Baulandumlegung (sofern es sich nicht um umweltrelevante Freiflächen handelt) mit den Käufern eine Ausgleichszahlung vereinbart, da ja die Grundstückspreise entsprechend steigen werden?
3.    Warum hat die Verwaltung kein Interesse, die Flächen im Eigentum der Stadt zu behalten, um gezielt eigene Bedarfe Dort zu decken wie
a) z. B. bezahlbaren Wohnraum oder Wohnkonzepte in Erbpacht, etc. dort zu schaffen?
b) Alternativ auf diesen stadteigenen brachliegenden Flächen notwendige Ausgleichspflanzungen für die zahlreichen im Stadtgebiet gefällten Bäume vorzunehmen oder für den Verlust an Freiraumflächen notwendige Ausgleichsflächen zu schaffen? Das würde auch zur jüngst vom Bund beschlossenen Wasserstrategie passen.


Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

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