Antrag / Anfrage / Rede
Gültigkeit des Bebauungsplanes F 10 in Finthen
Anfrage zur Stadtratssitzung am 11.02.2009
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes F 87 Finthen-West wurden Teile eines – wie sich jetzt herausstellte – offenbar nicht mehr rechtskräftigen Bebauungsplanes F 10 im Bereich der Ludwig-Schwamb-Straße überplant. In Bezug auf die Gültigkeit des F 10 ergaben sich einige offene Fragen.
Im Bereich der geplanten Erschließungsstraße für das Baugebiet F 87 befinden sich derzeit Garagen und Parkplätze, die im F 10 festgesetzt worden sind. Umstritten ist, dass die Zufahrt genau an dieser Stelle vorgesehen ist, weil sich in diesem Bereich die verkehrliche Situation sehr unübersichtlich darstellt, so dass zumindest ein Fragezeichen an die Erschließung über diesen Bereich zu setzen wäre.
Wir fragen daher an:
1. Seit wann und aus welchen formalen Gründen ist der F 10 im Bereich der Ludwig-Schwamb-Straße in Finthen nicht mehr rechtskräftig?
2. Was passiert mit den räumlichen und inhaltlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes
F 10?
3. Warum wurde der formale Fehler nicht geheilt und wann wurde der F 10 außer Kraft gesetzt?
4. Welche weiteren Erschließungsoptionen für den F 87 wurden geprüft und welches Ergebnis hat die Überprüfung gebracht?
5. Welche verkehrssichernden Maßnahmen sind für diesen Bereich vorgesehen?
Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler