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Antrag / Anfrage / Rede

Heidelberger Zement: Rückgabe der Abbaugenehmigung Laubenheim-Süd

Anfrage zur Stadtratssitzung am 05.04.2006

Auf Anfrage des Verwaltungsgerichtes Mainz vom 01.04.2005 hat das Unternehmen Heidelberger Zement mit Schreiben vom 15.11.2005 dargelegt, dass es die Abbaugenehmigung für die ursprünglich geplante Steinbrucherweiterung Laubenheim-Süd erst dann zurückgeben wolle, wenn die ihm zugeteilten CO2-Emissionsberechtigungen vom Weisenauer Werk auf deutsche Schwesterwerke übertragen worden seien. Die Entscheidung der Deutschen Emissionshandelsstelle DEHSt zur Übertragung wurde für das Frühjahr 2006 erwartet.

 

Parallel dazu führt das Unternehmen Gespräche mit der Stadt Mainz zur Anpassung der Rekultivierungsplanung im Steinbruch Laubenheim-Nord. Die Notwendigkeit dieser Anpassung resultiert im wesentlichen aus der geänderten Sachlage, dass zur Verfüllung des Steinbruchs Laubenheim-Nord kein Abraummaterial aus Laubenheim-Süd zur Verfügung stehen wird, wenn die Steinbrucherweiterung nicht realisiert wird. Auch hier war beabsichtigt, die Gespräche bis Anfang 2006 soweit voranzubringen, dass „eine abschließende Entscheidung über eine verbindliche Rückgabe der am 05.02.2003 erteilten Genehmigungen möglich sein sollte“.

 

Da das erste Quartal des Jahres 2006 nunmehr verstrichen sind, bittet die Stadtratsfraktion ödp/Freie Wähler um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1. Ist der Verwaltung bekannt, ob die DEHSt mittlerweile der Übertragung der CO2-Emissions-berechtigungen des Unternehmens zugestimmt hat?

2. Was ist der aktuelle Verhandlungsstand bzgl. der Rekultivierung des Steinbruches Laubenheim-Nord? Auf welche Rekultivierungs-Maßnahmen hat sich die Stadt Mainz bis jetzt mit Heidelberger Zement einigen können? Zu welchen weiteren Maßnahmen soll Heidelberger Zement verpflichtet werden?

3. Was ist der aktuelle Verhandlungsstand hinsichtlich der Rückgabe der Abbaugenehmigung? Wann ist mit einer definitiven Rückgabe zu rechnen?

 

Dr. Claudius Moseler,

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

 

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