Antrag / Anfrage / Rede
Hundesteuer in Mainz
Antrag zur Stadtratssitzung am 16.02.2011
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Satzung der Stadt Mainz über die Erhebung von Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 27. September 2007 soll dahingehend geändert werden,
1. dass für Hunde aus dem Mainzer Tierheim für eine Frist von 3 Jahren keine Hundesteuer zu entrichten ist.
2. dass Hundehalter, die einen Hund aus dem Mainzer Tierheim holen, der älter als 7 Jahre ist, vollständig für diesen Hund von der Hundesteuer befreit werden.
Begründung:
1. Um einen Anreiz zu schaffen, sich einen Hund aus dem Mainzer Tierheim zu holen, möchten wir, dass die Stadt ein Zeichen setzt und damit soziales Engagement unterstützt. Durch die Hundesteuerbefreiung auf Zeit erhöht man die Vermittlungschance von in Not geratenen Tieren. Die Hunde sollen natürlich trotzdem angemeldet werden. Nur gegen die Vorlage der Bescheinigung eines Tierheimes verzichtet die Stadt für eine Frist von 3 Jahren darauf, die Hundesteuer in diesen Fällen zu erheben. Ein weiteres Anliegen des Tierschutzes ist es, den illegalen Welpenhandel einzudämmen. Auch hierzu könnte eine Steuerentlastung für Hunde aus dem Tierheim beitragen.
2. Für einen älteren Hund besteht die große Gefahr, einen langen Zeitraum oder gar den Rest seines Lebens in einem Tierheim verbringen zu müssen. Durch den kompletten Wegfall der Hundesteuer für ältere Hunde aus dem Tierheim erhöht sich die Chance auf eine Vermittlung. Gerade ältere Tiere verursachen häufig oder potenziell höhere Tierarztkosten. Dies erschwert die Vermittlung, da manche Interessenten die finanzielle Belastung fürchten oder nicht leisten können. Eine Entlastung von Steuerseite könnte dazu beitragen, dieses Problem zu verringern und damit die Vermittlungschancen der älteren Tiere erhöhen. Auch diese Hunde sollen angemeldet werden. Gegen Vorlage der Bescheinigung eines Tierheimes verzichtet die Stadt vollständig auf die Erhebung der Hundesteuer Zeit Lebens dieses Hundes.
Wir bitten Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Mit wenig Verwaltungsaufwand und unter geringen finanziellen Verzicht - die Hundesteuer beträgt jährlich 120 Euro - kann die Stadt zeigen, dass sie Tierschutz und Ehrenamt auch in diesem Bereich unterstützt und anerkennt. Es gibt zwar zudem eine ganze Reihe von Befreiungstatbeständen in der Mainzer Hundesteuersatzung, jedoch nicht für die o.a. Fälle. Verschiedene andere Städte haben Lösungen im Sinne unseres Antrages bereits umgesetzt, in Recklinghausen werden aus dem Tierheim vermittelte Hunde sogar grundsätzlich von der Hundesteuer befreit.
Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler