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Antrag / Anfrage / Rede

Klage gegen die Entscheidung der ADD

Antrag zur Stadtratssitzung am 11.02.2009

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Gemäß § 42 Abs. 2 Satz 2 GemO erhebt der Mainzer Stadtrat durch einen von ihm Bevollmächtigen Klage beim Verwaltungsgericht gegen den am 19.01.2009 der Stadt zugegangen Bescheid der ADD zu dem in der Begründung genannten Sachverhalt (Bebauungsplan Ingelheimer Aue und Veränderungssperre).

 

Begründung:

 

Der Stadtrat der Stadt Mainz hat am 03.09.2008 einen Bebauungsplan und eine Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet Ingelheimer Aue beschlossen. Diesen Stadtratsbeschluss hat der Oberbürgermeister gemäß § 42 Abs. 1 GemO in der Stadtratssitzung am 03.09.2008 ausgesetzt. Der Stadtrat ist in seiner Sitzung am 15.09.2008 mit erneutem Beschluss gemäß § 42 Abs. 2 Satz 1 GemO bei seinem Beschluss vom 03.09.2008 verblieben. Daraufhin hat der Oberbürgermeister die Entscheidung der ADD gemäß § 42 Abs. 2 GemO beantragt. Inzwischen hat die ADD ihre Entscheidung zugunsten der Rechtsauffassung des Oberbürgermeisters verkündet.

 

Es ist bekannt, dass die Meinung des Oberbürgermeisters dem Beschluss des Mainzer Stadtrats widerspricht. Daher ist es nun Aufgabe der Stadtratsmehrheit eine gerichtliche Klärung dieses Widerspruches herbeizuführen.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

Dr. Claudius Moseler

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

 

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