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Antrag / Anfrage / Rede

„Konsolidierungspaket für den Kommunalen Entschuldungsfonds“ derr Koalitionsfraktionen

Änderungsantrag der Fraktion ÖDP/Freie Wähler zum gemeinsamen Antrag Nr. 2187/2011

Das vorgelegte Konsolidierungspaket besteht hinsichtlich der genannten finanziellen Beträge zu etwa der Hälfte aus Posten, die keine aktive Einsparung oder Einnahmeverbesserung seitens der Stadt darstellen. Zwangsläufig entsteht der Eindruck, dass weitreichende Konsolidierungsbemühungen bei den exklusiven Beratungen der Koalitionsfraktionen in den Hintergrund getreten sind.

 

Beispielsweise stellen die Posten Nr. 65, 66 und 68 unter „Weitere Haushaltsverbessernde Maßnahmen“ eine Zusammenstellung von Ersparnissen dar, die unmittelbar aus der aktuellen Bundesgesetzgebung resultieren und dem städtischen Haushalt erfreulicherweise automatisch zugute kommen – der Stadtrat jedoch kann darüber überhaupt nicht beschließen. Es stellt sich sogar die Frage nach der Zulässigkeit eines solchen Antragsbestandteils.

 

Ebenso sind alle Maßnahmen, die den internen Haushalt der ZBM betreffen, keine Positionen, die im städtischen Haushalt als aktiver Beitrag der Stadt für den Kommunalen Entschuldungsfonds relevant sind. Würde man dieser Logik konsequent folgen, so müssten die Verlustvorträge aller stadtnahen Gesellschaften (z.B. Wohnbau, MAG) in der Gesamtrechnung Berücksichtigung finden.

 

Der vorliegende Änderungsantrag zielt einerseits darauf ab, das Konsolidierungspaket von solch irreführenden Luftbuchungen zu bereinigen und den Blick auf die tatsächlich zu erbringenden Leistungen zu fokussieren. Ebenfalls sollen Maßnahmen aus dem Paket entfernt werden, die aus Sicht der Fraktion ÖDP / Freie Wähler nicht zielführend oder nicht ausgewogen sind (vgl. Punkt 5 des Änderungsantrages).

 

Im Gegenzug wird die Einleitung weiterer Konsolidierungsmaßnahmen beantragt, um die Neuverschuldung von z. Zt. ca. 100 Millionen Euro pro Jahr in möglichst naher Zukunft signifi-kant abzuschmelzen. Denn nur so kann vermieden werden, dass sich während der 15-jährigen Laufzeit des Kommunalen Entschuldungsfonds eine Neuverschuldung in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro aufbaut, die neben einem unkalkulierbaren Zinsrisiko ohne jeden Zweifel auch den Verlust der Kreditwürdigkeit der Stadt zur Folge haben dürfte.

 

Der Stadtrat möge daher folgende Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Antragstext der Koalitionsfraktionen beschließen:

 

1. Punkt 5 des Antragstextes wird ersatzlos gestrichen, da die Maßnahmen

 

› Nr. 65. Grundsicherungsleistungen nach SGB XII, 4. Kapitel

› Nr. 66. Übernahme von Mittagverpflegung in Kitas aus dem

Bildungs- und Teilhabepaket

› Nr. 68. Beteiligung Bund an Unterkunftskosten

 

nicht vom Stadtrat beschlossen werden können; zu Nr. 67 wird auf Punkt 4 des Änderungsantrages verwiesen.

 

2. Folgende innerhalb der ZBM geplante Schritte, die im städtischen Haushalt nicht ver-ankert werden können und daher keine für den Kommunalen Entschuldungsfonds relevanten Maßnahmen darstellen, werden aus der vorgelegten Zusammenstellung entfernt:

 

› Nr. 3. Übernahme der Verluste CongressCentrumMainz (CCM) durch die ZBM

› Nr. 4. Übernahme Verluste Frankfurter Hof durch die ZBM

 

3. Folgende Maßnahme wird mangels konkreter Ausgestaltung an die Verwaltung und in die AG Entschuldungsfonds zurückverwiesen:

 

› Nr. 42. Entwicklung eines Konzeptes zu Vermögensveräußerungen im

Liegenschaftsbereich

 

4. Folgende Luftnummern, die an der gegenwärtigen Lage nichts ändern, werden aus der Aufstellung entfernt:

 

› Nr. 18. Streichung Kanther-Rücklagen

› Nr. 23. Neuausschreibung Straßenbeleuchtung

› Nr. 67. Steigerung der Steuereinnahmen durch Neuansiedlungen

 

5. Folgende Teile des vorgelegten Konsolidierungspaketes werden abgelehnt:

 

› Nr. 8. Einsparungen im Pflichtleistungsbereich Soziales

› Nr. 10. Anschaffungsmittel der Wissenschaftlichen Bibliothek

› Nr. 19. Einsparungen Sachkosten Arbeitsmarktförderung

› Nr. 24. Zuschussreduzierung Volkshochschule (VHS)

› Nr. 26. Zuschussreduzierung Mainzer Altenwohnheime (MAW)

› Nr. 27. Zuschussreduzierung SPAZ

› Nr. 29. Zuschussreduzierung Wirtschaftswege

› Nr. 30. Erhöhung der Grundsteuer B auf 440 Punkte

› Nr. 36. Erhöhung der Hundesteuer

› Nr. 47. Einsparungen im Bereich Dez III (Feldschutz)

› Nr. 51. Einsparungen bei der Arbeitsmarktförderung

› Nr. 52. Einsparungen beim Kommunalen Sitzungsdienst

› Nr. 56. Einsparungen bei der Wissenschaftlichen Stadtbibliothek

› Nr. 60. Reduzierung von Honorarkräften in den Jugendzentren

› Nr. 61. Einsparungen im Fachbereich Sucht / Café Balance

 

Punkt 2 des ursprünglichen Antragstextes wird durch eine Gesamtabstimmung über die verbliebenen Punkte ersetzt.

 

6. Im Gegenzug werden folgende weitere Konsolidierungsmaßnahmen unverzüglich von der Verwaltung in Angriff genommen:

 

(a) Im Rahmen des Kommunalen Entschuldungsfonds verhandelt die Verwaltung mit der ADD über die Zusage einer zügigen Neubewertung aller Grundbesitze durch die Finanzämter des Landes Rheinland-Pfalz mit dem Ziel, bei der Veranlagung zur Grundsteuer B Steuergerechtigkeit herzustellen, indem allen Grundbesitzen aktuelle Werte auf gleicher Berechnungsbasis zugrunde gelegt werden.

Parallel hierzu soll die Stadt auch im Rahmen ihrer eigenen Möglichkeiten aktiv tätig werden, um ggf. eine Neubewertung von Grundbesitzen, bei denen sich offenkundig erhebliche Veränderungen ergeben haben, anzustoßen.

 

(b) Die Stadt baut eine elektronische Einkaufsplattform auf, um die Kosten bei der Beschaffung von Sachgütern für die Verwaltung weiter zu reduzieren.

 

(c) Mit denjenigen stadtnahen Gesellschaften, die gewinnorientiert arbeiten, werden Zielvereinbarungen getroffen, wonach zeitnah eine Eigenkapital-Rendite zu erzielen ist, die zu einer Gewinnausschüttung führt, welche um mindestens 2% über dem durchschnittlichen Zinssatz für Liquiditätskredite der Stadt Mainz liegt.

 

(d) Ausgehend von den Kennzahlen des statistischen Landesamtes analysiert die Verwaltung die strukturellen Unterschiede zwischen den Haushalten der Stadt Mainz und vergleichbarer Städte, die ähnliche Leistungen zu wesentlich geringeren Kosten erbringen. Darauf aufbauend wird ein Maßnahmenkatalog erstellt, um die Ausgaben der Stadt Mainz nachhaltig um 10% zu senken.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Die Fraktion ÖDP / Freie Wähler beantragt getrennte Abstimmung über die in Punkt 5 dieses Änderungsantrages benannten Maßnahmen des Konsolidierungspaketes, für den Fall dass Punkt 5 des vorliegenden Änderungsantrages abgelehnt wird.

 

Dr. Claudius Moseler,

Fraktionsvorsitzender

 

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