Antrag / Anfrage / Rede
Kontrollrechte des Stadtrates durchsetzen
Antrag zur Stadtratssitzung am 05.05.2010
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Die Aufsichtsratsvorsitzenden sämtlicher städtischen Gesellschaften werden darum gebeten, dem Stadtrat künftig unaufgefordert folgende Dokumente in Schriftform zur Verfügung zu stellen:
a) Aufsichtsratsprotokolle
b)Ergebnisse Sonderprüfungen
c)Protokolle der Gesellschafterversammlungen
2. Dies gilt uneingeschränkt auch für die Zentrale Beteiligungsgesellschaft (ZBM), die mit Stadtratsbeschluss vom 10.02.2010 auf den Weg gebracht wurde. Insbesondere auch die zweimal im Jahr vorgesehene Berichterstattung über grundlegende Umsetzungsschritte der ZBM soll im Rat schriftlich erfolgen.
Begründung:
Das Ausmaß der Intransparenz, die unter anderem zur Krise der Mainzer Wohnbau GmbH geführt hat, zeigt bis heute deutlich, dass die Abläufe in den städtischen und stadtnahen Gesellschaften nicht mit der notwendigen Klarheit gegenüber der Stadt Mainz kommuniziert werden. Auch die mit Stadtratsbeschluss vom 10.02.10 in die Wege geleitete Gründung einer zentralen Beteiligungsgesellschaft, ist kein Allheilmittel zur besseren und transparenteren Steuerung der städtischen Gesellschaften und Beteiligungen. Der Stadtrat muss darum künftig in vollem Umfang seine Rechte auf Einsicht in sämtliche Protokolle, Prüf- und Ergebnisberichte wahrnehmen.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler