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Antrag / Anfrage / Rede

Künftige Nutzung des Verkehrslandeplatzes Layenhof regeln (Antrag 96/2006 SPD-Stadtratsfraktion)

Änderungsantrag zur Stadtratssitzung am 24.05.2006

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Der Abschnitt „Wir fordern die Verwaltung auf“ bis zum Ende des Antrages wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

 

Wir fordern die Verwaltung auf, darauf hinzuwirken, dass die Betriebsgenehmigung für den Verkehrslandeplatz Mainz-Finthen (Layenhof) so geändert wird,

- dass die Zahl der Flugbewegungen begrenzt wird (max. 15.000 Starts pro Jahr),

- dass die tägliche Betriebsdauer festgelegt wird (z.B. 9-18 Uhr),

- dass die Art der zulässigen Luftfahrzeuge festgelegt wird (Ausschluss von Hubschraubern, Düsenjets),

- sowie dass die Art des zulässigen Verkehrs geregelt wird (kein gewerblicher Linienverkehr).

 

Es muss in der Betriebsgenehmigung klargestellt werden, dass die Stadt Mainz in Zukunft planerisch wie juristisch in Zukunft Entscheidungen fällen kann. Die aus dem Jahr 1968 stammende Betriebsgenehmigung mit uneingeschränkten Start- und Landebetrieb muss daher, wenn kein Kompromiss zwischen den Beteiligten gefunden werden kann, nötigenfalls auch vor Gericht überprüft werden.

 

Begründung:

 

Die Stadt Mainz und ihre Bürgerinnen und Bürger kämpfen derzeit eindrucksvoll gemeinsam gegen noch mehr Fluglärm durch den Frankfurter Flughafen sowie dessen geplanten Ausbau. Daher ist es folgerichtig, sich auch für eine Begrenzung des Flugverkehrs auf dem Layenhof einzusetzen. Ansonsten wird die Glaubwürdigkeit der Stadt in der Region in Frage gestellt.

 

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

Dr. Claudius Moseler,

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

 

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