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Antrag / Anfrage / Rede

Leerstände von Wohnungen in Mainz

Anfrage zur Stadtratssitzung am 09.10.2024

Antwort der Verwaltung
Die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Mainz ist seit längerer Zeit angespannt. Gleichzeitig gibt es zahlreiche Hinweise darauf, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Wohnungen im Stadtgebiet leer steht, ohne dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stehen. Angesichts der bestehenden Wohnungsnot und der damit verbundenen sozialen Herausforderungen sehen wir es als notwendig an, Maßnahmen zu ergreifen, um Leerstände besser zu erfassen und diese Wohnungen wieder einer sinnvollen Nutzung zuzuführen.

Wir fragen daher an:

1. Erfassung von Leerständen:
a) Wie viele Wohnungen und Häuser in Mainz sind aktuell nach Kenntnisstand der Stadtverwaltung ungenutzt oder stehen leer?
(Hierbei geht es auch um Leerstände, die nicht Seitens der Eigentümer gemeldet worden sind).
b) Welche Maßnahmen zur Erfassung von Leerständen wurden bisher von der Stadt ergriffen, und welche weiteren Schritte sind geplant, um eine präzisere Datengrundlage zu schaffen?

2. Gründe für Leerstände:
a) Welche Hauptgründe sieht die Stadtverwaltung für den Leerstand von Wohnungen in Mainz?
b) Liegen der Stadtverwaltung Erkenntnisse darüber vor, inwiefern spekulative Leerstände von Wohnungen vorliegen?


3. Maßnahmen zur Reaktivierung von Leerständen:
a) Welche Maßnahmen hat die Stadt bisher ergriffen, um Eigentümer dazu zu bewegen, leerstehende Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen?
b) Plant die Stadtverwaltung die Einführung weiterer Instrumente, wie z. B. eine Leerstandsabgabe oder den Ausbau des Zweckentfremdungsverbots von Wohnraum?
c) Welche Unterstützungsmöglichkeiten bietet die Stadt Eigentümern an, um mögliche Hindernisse für die Wiedervermietung oder -nutzung leerstehender Wohnungen zu beseitigen?
d) Welche Möglichkeiten hat die Stadt die Angebote an Ferienwohnungen zu limitieren?

4. Möglichkeiten der Gesetzesverschärfung:
a) Plant die Stadt Mainz, das Zweckentfremdungsgesetz dahingehend zu verschärfen, dass auch Leerstände, die vor 2022 entstanden sind, erfasst und sanktioniert werden können?
b) Welche rechtlichen und praktischen Herausforderungen sieht die Verwaltung in Bezug auf eine rückwirkende Anwendung des Gesetzes auf ältere Leerstände?

Angesichts der aktuellen Wohnungssituation erachten wir es als dringlich, die Problematik der Wohnungsleerstände effektiv anzugehen. Wir bitten daher um Auskunft darüber, welche Maßnahmen die Stadt Mainz kurz- und mittelfristig in diesem Bereich plant.

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

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