Antrag / Anfrage / Rede
Lichtverschmutzung eindämmen
Antrag zur Stadtratssitzung am 09.02.2022
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Eindämmung der Lichtverschmutzung im Gebiet der Landeshauptstadt Mainz zu prüfen und ggf. ihre Umsetzung einzuleiten:
1. Festlegungen in der Bauleitplanung zur Reduzierung der Lichtverschmutzung; ggf. auch über eine entsprechende Satzung.
2. Beschränkung der Beleuchtung bei bestehenden gewerblichen Gebäuden; z.B. durch Abschalten innerhalb bestimmter nächtlicher Zeitfenster.
3. Beschränkung der Beleuchtung bei bestehenden und zukünftigen Werbeanlagen im öffentlichen Raum; ggf. unter Abänderung bzw. Neuverhandlung bestehender Verträge mit der Firma Ströer/Deutsche Städte Medien GmbH.
4. Beschränkung der zulässigen Beleuchtung in privaten Außenbereichen, ohne hierbei die Sicherheit auf den Grundstücken zu beeinträchtigen.
5. Beschränkung der Beleuchtung auf öffentlichen Wegen außerhalb der Siedlungsbereiche, ohne hierbei die Sicherheit zu beeinträchtigen; z.B. durch sog. mitlaufende bzw. adaptive Beleuchtung. Über die Ergebnisse möge die Verwaltung innerhalb eines Jahres im Umweltausschuss berichten.
Begründung:
In ihrer Antwort auf die Anfrage Nr. 0671/2020 der ÖDP-Stadtratsfraktion hat das Grün- und Umweltamt dargelegt, welche Maßnahmen zur Reduzierung der Lichtverschmutzung bereits umgesetzt werden. Gleichwohl ist an vielen Stellen im Stadtgebiet noch eine erhebliche Beleuchtungsintensität zu beobachten, die insbesondere in den zentralen Nachtstunden reduzierbar erscheint, um den Schutz u.a. der Insektenfauna zu steigern.
Werbeanlagen an gewerblichen Gebäuden und im öffentlichen Raum haben nach wie vor einen erheblichen Anteil an der Lichtverschmutzung. Aber auch an gut beleuchteten öffentlichen Wegen im Bereich von Feldern, die in den zentralen Nachtstunden nur bei besonderen Anlässen frequentiert werden, könnte vermutlich ein differenzierteres Beleuchtungskonzept einen Beitrag zur Eindämmung der Lichtverschmutzung leisten, ohne dass die erforderliche Sicherheit gefährdet wird.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Dr. Claudius Moseler,
Fraktionsvorsitzender