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Antrag / Anfrage / Rede

Mehr Transparenz bei kommunalen GmbH´s

Antrag zur Stadtratssitzung am 04.07.2007

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Die Stadt Mainz beantragt als Gesellschafter kommunaler GmbH's (z.B. Wohnbau, MVG) die Änderung der Gesellschaftsverträge in der Form, dass

 

1. die Geheimhaltungspflicht der Aufsichtsratsmitglieder beschränkt wird und künftig nur noch für solche Tagesordnungspunkte der Aufsichtsratssitzungen gilt, die zum Wohl des jeweiligen städtischen Unternehmens zwingend der Verschwiegenheit bedürfen.

2. den Medien alle Tagesordnungspunkte, die nach Absatz 1 nicht länger der Geheimhaltungspflicht unterliegen, bereits vor der jeweiligen Aufsichtsratssitzung unter Angabe des Beratungsdatums mitgeteilt werden.

 

Begründung:

 

Bereits auf der Stadtratssitzung am 01.02.2006 hat sich der Rat mit dieser Fragestellung beschäftigt. Leider wurde damals der Antrag abgelehnt. Da sich in der Zwischenzeit einige neue Fakten ergeben haben, wiederholen wir unser Anliegen, und zwar aus folgenden Gründen:

 

1. Die Gutachten über die Privatisierung stadtnaher Gesellschaften haben erhebliche Kritik an der wirtschaftlichen und organisatorischen Effizienz formuliert. Eine Lösung dieses Problems kann u.E. nur mit höchst möglicher Transparenz und Information der Bürgerschaft und aller Ratsfraktionen politisch bewältigt werden.

2. Das VG Regensburg (Aktenzeichen: RN 3 K 04.01408) hat am 02.02.2005 ein Urteil im Sinne des hier formulierten Antrags beschlossen (hier ging es konkret um die Zulassung eines Bürgerbegehrens im o.a. Sinne). Auch die Entscheidung über die Revision der Stadt Passau vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Aktenzeichen: 4 BV 05.756) am 08.05.2006 führte dazu, dass ein solches Begehren zulässig ist.

3. Dagegen hat die Stadt Passau keine weiteren rechtlichen Schritte eingeleitet. Der Antragstext des Bürgerbegehrens wurde ohne Bürgerentscheid vom Stadtrat übernommen. Auch die GmbH-Satzungen der stadteigenen Betriebe wurden mittlerweile angepasst. In den Tagesordnungen dieser Aussichtsratssitzungen wird nun auch in öffentliche und nicht-öffentliche Tagesordnungspunkte unterschieden. Diese Befreiung von der Geheimhaltungspflicht ermöglicht den Bürgern und Stadträten eine öffentliche Debatte und den Medien zumindest die gezielte Nachfrage und Recherche, auch wenn die Sitzungen selbst dem GmbH-Gesetz entsprechend nach jetzigem Rechtsstand leider nichtöffentlich bleiben müssen.

 

Diesem Beispiel sollte die Stadt Mainz folgen.

 

Zur Sache weiter:

 

Seit mehr als 50 Jahren werden die öffentlichen stadtpolitischen Themen vor den interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Rathaus beraten. Das hat sich in all den Jahren bewährt. Inzwischen wurden nun aber immer mehr kommunale Aufgaben von der Stadt an geheim tagende städtische GmbH's ausgelagert (jüngstes Beispiel Stadion-Projekt). Transparenz und Bürgerfreundlichkeit kommen dabei zu kurz. Die demokratische Kontrolle durch die Bürgerschaft und die Medien ist dadurch ausgeschlossen. Schattenhaushalte unterliegen nicht mehr einer demokratischen Kontrolle.

 

Die Tatsache, dass die meisten im Stadtrat vertretenen politischen Parteien auch im Aufsichtsrat dieser GmbH’s vertreten sind, kann die öffentliche Debatte kommunaler Angelegenheiten nicht ausreichend ersetzen. Demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger setzt einen für alle durchschaubaren Beratungsablauf voraus. Die Übertragung kommunaler Aufgaben in eine privatrechtliche Rechtsform darf nicht dazu führen, dass die Kommunalpolitik schrittweise der öffentlichen Kontrolle entzogen wird.

 

Dr. Claudius Moseler,

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

 

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