Antrag / Anfrage / Rede
Mietausfallbürgschaften und ähnliche vertragliche Verpflichtungen der Stadt Mainz sowie leerstehende Immobilien im Eigentum der Stadt Mainz
Anfrage zur Stadtratssitzung am 17.12.2008
Im Zusammenhang mit der Suche nach einem Standort für das neue Gymnasium wurde bekannt, dass die Stadt Mainz für das PreFab-Gebäude in Hechtsheim eine vertragliche Verpflichtung übernommen hat, der MAG für den Fall, dass das Gebäude nicht an einen Nutzer vermietet ist, eine Mietausfallbürgschaft in Höhe von 580.000,- € im Jahr zu zahlen.
Die Stadtratsfraktion ödp/Freie Wähler bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1.1 Wie viele Liegenschaften gibt es in Mainz, für die die Stadt Mainz wie im Falle des PreFab-Gebäudes die Verpflichtung übernommen hat, Mietausfallbürgschaften zu zahlen oder sonstige Mindereinnahmen der Eigner auszugleichen?
1.2 Auf welcher vertraglichen Grundlage bzw. gesetzlichen Verpflichtung erfolgte die Verpflichtung?
2.1 Wer sind in den unter Pkt. 1. zu nennenden Vertragsverhältnissen jeweils die Vertragspartner der Stadt Mainz?
2.2 Wie hoch sind jeweils die im Leistungsfall von der Stadt Mainz zu zahlenden Beträge (bitte Betrag pro Jahr und jeweilige Gesamtsummen angeben)?
2.3 Wie sind die Laufzeiten der entsprechenden Verträge?
3.1 Wie viele leerstehende Immobilien befinden sich zurzeit im Eigentum der Stadt Mainz bzw. der städtischen Beteiligungsgesellschaften?
3.2 Wo befinden sich die jeweiligen Immobilien?
3.3 Seit wann stehen die jeweiligen Immobilien leer?
3.4 Wie hoch sind die der Stadt Mainz bzw. den städtischen Beteiligungsgesellschaften entgehenden Mieteinnahmen?
4. Ist geplant, die unter 3.1 genannten Immobilien weiterhin im städtischen Eigentum zu behalten oder gibt es Überlegungen, diese Immobilien am Markt zu veräußern?
Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler