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Antrag / Anfrage / Rede

Nicht gedecktes Zinsrisiko bei Darlehensaufnahmen

Antrag zur Stadtratssitzung vom 26.01.2005

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Zur Verdeutlichung des nicht gedeckten Zinsrisikos bei Darlehensaufnahmen wird die Stadtverwaltung beauftragt, in Vorlagen zur Zustimmung zu allen Darlehnsaufnahmen künftig anzugeben:

 

1. den Euro-Betrag des zinsmäßig nicht gedeckten Teiles des Darlehens (Deckungslücke);

2. den Prozentsatz-Anteil dieses nicht gedeckten Betrages am Darlehen;

3. die zinsmäßig nicht gedeckten Laufzeitjahre des Darlehens.

 

Gleiches (Nrn. 1 bis 3) gilt für Darlehensaufnahmen von Eigenbetrieben und stadtnahen Gesellschaften sowie bei Bürgschaftsübernahmen der Stadt für Darlehen.

 

Begründung:

 

Um den Beschlussgremien die sich aus Beschlussfassungen über Darlehensaufnahmen ergebenden Zinsrisiken der zinsmäßig nicht gedeckten Darlehensteile deutlich erkennbar zu machen, ist es erforderlich, dass die Verwaltung in ihren Beschlussvorlagen jeweils die im Antrag genannten Angaben macht.

 

Dr. Claudius Moseler

Fraktionsvorsitzender ödp/Freie Wähler

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