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Antrag / Anfrage / Rede

Regressansprüche gegen „Feuerwehrkartell“

Anfrage zur Stadtratssitzung am 13.04.2011

Das Bundeskartellamt hat im Januar 2011 gegen drei Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen (Albert Ziegler GmbH; Schlingmann GmbH; Rosenbauer Gruppe) Bußgeldbescheide wegen verbotener Preisabsprachen erlassen. Die Bescheide sind inzwischen rechtskräftig.

 

Wir fragen daher an:

 

1. Ist der Verwaltung der oben bezeichnete Sachverhalt bekannt?

2. Hat die Stadt Mainz von den Firmen, gegen die Bußgeldbescheide erlassen wurden, in der Zeit von 2001 bis heute Feuerwehrfahrzeuge von diesen Herstellern gekauft?

3. Falls gekauft wurde:

a)Welche Fahrzeuge wurden angeschafft?

b) Wie hoch war die Investitionssumme (Einzelposten und Gesamtsumme)?

4. Was gedenkt die Verwaltung zu unternehmen, um die o.a. Firmen zur Rück-

Zahlung der überzahlten Kaufsumme zu veranlassen?

5. Gegen die Firma Iveco-Magirus laufen noch Ermittlungen des Bundeskartellamtes? Wird die Stadt Mainz auch – ein entsprechender Ausgang des Bußgeldverfahrens des Bundeskartellamtes vorausgesetzt – gegen diese Firma Regressansprüche geltend machen?

 

 

Dr. Claudius Moseler

Fraktionsvorsitzender

 

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