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Antrag / Anfrage / Rede

Satzung über die Begrünung und Gestaltung von bebauten Grundstücken innerhalb der Stadt Mainz (Begrünungs- und Gestaltungssatzung), Vorlage 0515/2022

Änderungs- und Ergänzungsantrag zur Sitzung des Bau- und Sanierungsausschuss am 19.05.2022

Folgende Änderungen bzw. Ergänzungen werden vorgenommen:

1.    §2 Abs. 2 wird wie folgt ergänzt:
Sie ist ebenso anzuwenden im Rahmen von Neuanlagen, Sanierungen oder Umgestaltungen von Freiflächen.

2.    § 4 Abs. 3 wird wie folgt ergänzt:
Es ist darauf hinzuwirken, dass Gartenanlagen insektenfreundlich gestaltet werden und Gartenflächen vorwiegend begrünt werden. Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten sind grundsätzlich unzulässig. Gartenflächen sollen ferner wasseraufnahmefähig belassen oder hergestellt werden.

3.    §11 Verhältnis zu Bebauungsplänen und örtlichen Bauvorschriften wird wie folgt ergänzt:
Soweit in rechtsverbindlichen Bebauungsplänen durch Festsetzungen nach § 9 Abs.1 BauGB oder in anderen städtebaulichen Satzungen nach dem Baugesetzbuch abweichende Regelungen getroffen werden, gehen diese den Vorschriften in dieser Satzung vor, soweit sie weitergehende bzw. speziellere Regelungen enthalten. Die Regelungen anderer örtlicher Bauvorschriften der Stadt Mainz im Sinne des § 88 Abs. 1 LBauO – auch, wenn sie gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in einen Bebauungsplan aufgenommen wurden – und der Rechtsverordnung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der Stadt Mainz vom 12.12.2003 gehen dieser Satzung vor, soweit sie weitergehende bzw. speziellere Regelungen enthalten.

4.  Die Pflanzliste soll um klima- und krankheitsresistentes heimisches Obstgehölz (Nutzpflanzen) erweitert werden.

Begründung:

Die Änderungen sollen sicherstellen, dass auch Bestandsgärten nicht in Schotter- und/oder Kiesgärten umgewandelt werden können. Darüber hinaus wird § 4 Abs. 3 ob der Gründe für diese Regelung vervollständigt.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Ingrid Pannhorst, baupolitische Sprecherin

Dr. Claudius Moseler,  Fraktionsvorsitzender

 

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