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Antrag / Anfrage / Rede

Schotter- und Kiesgärten

Antrag zur Stadtratssitzung am 25. September 2019

Der Stadtrat möge beschließen:

1. In allen künftigen Bebauungsplänen soll bei der Gestaltung von nicht bebauten Grundstücksflächen die Formulierung „sind zu begrünen“ anstelle von „sind gärtnerisch zu gestalten“ festgeschrieben werden.
2. Bei nicht überbauten Flächen sind lose Steinschüttungen, sowie Schotter- und Kiesgärten künftig als grundsätzlich nicht zulässig zu erklären. Dafür soll eine Kontrollinstanz für die Erfüllung der Auflagen eingesetzt werden.
3. Bei Bestandsbebauungsplänen soll geprüft werden, ob eine nachträgliche Abänderung möglich ist.
4. Bei bereits versiegelten Flächen ist zu prüfen, ob eine Neuberechnung der Schmutzwassergebühr sinnvoll wäre.
5. Es soll eine Plattform geschaffen werden, in welcher Bürgerinnen und Bürger aktiv und regelmäßig zu den Themen Insektenschutz, Artenvielfalt, Bodenschutz und Klimaanpassung informiert werden.

Begründung:

Angesichts der deutlich zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels auf unsere Städte, müssen Maßnahmen ergriffen werden, diese auf ein Minimum zu reduzieren. Sogenannte Schotter- oder Kiesgärten verstärken negative Effekte jedoch und liegen dennoch vielerorts im Trend. Hitze wird gespeichert, Biodiversität geht verloren und bei Starkregen kann das Wasser nicht versickern. Außerdem haben einige der benutzten Materialien einen weiten Weg hinter sich, was eine hohe Emissionsbilanz bedeutet.

Dr. Claudius Moseler
Fraktionsvorsitzender

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